TW: Kann man von viel jüngeren Leuten s*xuell belästigt werden?
Ich weiblich 15 wurde vor ein paar Wochen in einem Bus ungefragt an die Brüste gepackt. Der Junge hat so ca. 2 Sekunden lang in meine Brüste „gegriffen“ und so gequetscht. Der bj g wear aber viel jünger. Ich würde so sagen 10 Jahre alt. War das trotzdem Sexuelle Belästigung?
6 Antworten
Das war mindestens ein Ohrfeige!
Selbst Babys haben schon Sexualität und wenn ich mich an die Zeit erinnere, als ich 10 war, dann fand ich Mädchen schon kolossal interessant. So etwas wäre mir aber nie in den Sinn gekommen.
Sexuelle Belästigung wäre in diesem Fall aber dem Gesetz nach keine Straftat, da man erst mit 14 strafmündig ist.
Ja, das war wahrscheinlich sexuelle Belästigung.
Das Kind ist mit 10 Jahren aber nicht strafmündig, weshalb es strafrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Eine Anzeige bei der Polizei würde also nichts bringen.
Mit 10 Jahren ist man allerdings deliktsfähig, d.h. man könnte zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden (z.B. Schmerzensgeld).
Ja, ein Schlag auf die richtige Stelle wirkt da Wunder !!
Also ich sehe kein Grund wieso es keine sexuelle Belästigung sein sollte, wenn ein Kind jemanden umbringt ist es trotzdem Mord ( vielleicht ein bissle zu krasses Beispiel) aber ich glaube das du rechtlich gesehen nix dagegen machen kannst.
hoffe ich konnte dir helfen :)
Genau diese Antwort brauchen wir hier ganz dringend. Denn es zeigt, wie wenig man sich heut noch traut, den anderen in Schranken zu weisen. Da muss man nicht lang nachdenken, der kleine Gnom kannte ja auch keine Hemmung.
Was glaubst Du wohl, welche Erkenntnis der Ruf nach einem Richter für ihn hat? Es passiert ihm nix, weil er noch zu jung für ein Verfahren ist. Wieso soll ihn das abhalten, weiter zu grabschen? Bis er 14 ist, hat sich da leicht mal ein verrohter Klotz entwickelt, der meint, sich alles nehmen zu können. Der wird doch mit 14,01 nicht aufhören.
So funktioniert Erziehung nicht.
Natürlich war es das, wenngleich seine Motivation vielleicht eher ein Nachahmen von Älteren, denn sexuell induziert war. Ein Schlag ins Gesicht und noch einer zur Verdeutlichung sollten klarstellen, dass das kein richtiges Verhalten war.
Da muss man nicht den Rechtsanwalt bemühen. Die korrekte Antwort ist eine ordentliche Schelle.