türschloss an kfz defekt 4 wochen alter gebrauchtwagen,fhändler hat das verschwiegen!

2 Antworten

Du wusstest es vor dem Kauf, es fiel dir schon bei Besichtigung auf, es ist ein Punkt, der überhaupt nicht verschwiegen werden kann. Und genau das kann dein Zeuge bestätigen- also nur gegen dich aussagen. Damit entfällt der Gewährleistungsanspruch sowieso. Die Rostblase am Radlauf wäre das gleiche - man kann sie dir nicht verschweigen, du siehst sie bei Besichtigung.

Ob es sich hier nicht generell um eine alters- und nutzungsgemäße Abnutzung handelt, die in die Natur der Sache liegt und daher grundsätzlich aus der Gewährleistung herausfällt, müsste ansonsten erst mal ein vereidigter Sachverständiger klären. Angesichts der Häufung und des Bekanntheitsgrads dieses Fehlers, scheint es bei W203 und W211 aber ganz normal zu sein, also in der Natur der Sache bedingt.

Gewährleistungsfälle sind übrigens sofort beim Bemerken des Defekts beim Verkäufer zu melden.

Du hast keinen Anspruch. Du hast den Fehler bemerkt, ihn in die Preisverhandlungen einbezogen oder vielleicht auch nicht, weil es dir egal war. Jetzt kannst du nur freundlich bitten und auf Kulanz hoffen.

Alles was du brauchst, ist eine Feder (etwa 6€) und eine Stunde Zeit. Anleitung zum Selbst-Tausch gibt es online, bzw. ist sie bei den Carrfit-Sets auf CD dabei. Es gibt auch noch eine afrikanische Bastelmethode, bei der man keine Feder braucht, nur eine M4 Schraube mit 6-kannt Kopf und 2 passende 6-kannt Muttern. Letztendlich gibt es dann noch eine kurzweilige Pfuschlösung, zu der man nur einen Zahnstocher braucht. Entweder ist der Händler dumm, weil das mit dem Zahnstocher nicht wusste oder ehrlich, weil er es nicht mit einem Zahnstocher über den Verkauft pfuschte.

erstmal danke, für deine antwort, die zahnstochermethode ist mir inzwischen auch bekannt..uns war nicht bewusst das es sich um einen fehler bei dem rattern des knopfes handelte weil die funktion an sich nicht beeinträchtig war oder ist, somit konnten wir nicht davon ausgehen das etwas defekt ist, ich selbst besitze ja noch nicht mal einen FS die fahrprüfung folgt erst in 10 tagen.., bei der probefahrt mit nem bekannten ist es ihm auch nicht als fehler aufgefallen..

lieben gruß

@Vril7

Ich finde deine Argumentationsweise ein bisschen komisch, nimm es mir nicht übel. Ihr seht und hört, dass ein Schloss grundsätzlich 5-6 mal versucht, bevor es wirklich schließt. Dass so etwas nicht normal ist, weiß man, wenn man irgendeine Tür an irgendeinem Auto mal hat schließen hören/sehen.

Sehe ich einen Riss in der Scheibe und denke mir einfach mal "Och, das macht ja nichts." und meine Begleitperson sieht den Riss gar nicht, ist die Scheibe trotzdem kaputt und ich wusste das vor Kauf. Da gibt es anschließend keine sinnvolle Diskussionsführung, dass man es nicht gesehen haben will.

ich selbst besitze ja noch nicht mal einen FS

Da lernt man auch nichts über Türschlösser und Scheiben und Rost und... Darum soll man jemanden zum Kauf mitnehmen, der sich mit Autos auskennt, oder den Wagen vor Kauf zu einem Gebrauchtwagencheckup bringen und gut gucken und zuhören.

Wie gesagt, das ist beim w203 ganz normal und tritt auch bei den anderen Türen noch auf. Die Federn sind Verschleißteile, die brechen je nach Nutzungshäufigkeit früher oder später alle. Gleich 4 Federn (rechts und links sind unterschiedlich - bei einem Autoteil ist rechts und Links immer in Fahrtrichtung Vorwärts zu sehen...lernt man auch nicht in der Fahrschule) kaufen, die eine jetzt ersetzen, die anderen bei Bedarf. Dann hat man wieder jahrelang Ruhe für Kleingeld. Andere wären froh, wenn ihr Wagen nur solche kleine günstigen und einfach instand zusetzenden Abnutzung hätte.

Der Defekt schränkt die dem Artikel entsprechende und typische Funktionalität ein.

Du kannst diesen Defekt, der bei Kauf des Fahrzeugs nicht offensichtlich war und / oder nicht bekannt war, problemlos im Zuge der Gewährleistung (12 Monate ab Kaufdatum) gegenüber Deinem Händler reklamieren, es sei denn, dass dieser Mangel im Kaufvertrag explizit bekannt gegeben wurde, also "mitverkauft" wurde und Du darauf hingewiesen wurdest.

Der Kunde (privat) kann gegenüber dem Händler (gewerblich) selbstverständlich die Beseitigung des Mangels im Rahmen der Gewährleistung (12 Monate bei Gebrauchtgütern) fordern. Insbesondere innerhalb der ersten 6 Monate geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Defekt bereits bei Übergabe vorhanden war, und der Händler müsste beweisen, dass dies nicht der Fall ist.

Der Kauf liegt erst 3 Wochen zurück. Der Händler muss den Mangel kostenfrei (!) beseitigen.