Tür eingetreten mit welcher Strafe muss ich rechnen?

11 Antworten

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Strafrechtlich droht dir: Sachbeschädigung. Diese wird mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Dass sich dieser Alkoholpegel entscheidend strafmildernd bzw. schuldausschließend auswirkt ist eher nicht anzunehmen, da die Greze dafür ein gutes Stück höher liegt.

Zivilrechtlich droht dir: Ersatz des angerichteten Schadens.

§ 303 StGB - Sachbeschädigung

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Kommt auf die Tür an. Besondere wirds ja keine gewesen sein, sonst wäre der Fuss jetzt Schrott. Wenn du dich mit dem Eigentümer aussergerichtlich einigen kannst (und das funktioniert bei Einsicht in den meisten Fällen gut), dann nur die Kosten für Reperatur/neue Tür.

Ein Verfahren würde dir erspart bleiben, das ist wichtiger.

Sachbeschädigung.Du wirst dir den Schaden mit deinem Freund teilen müssen.Ferienjob und abstottern.

geh hin und sag wie es war... straf mildernd ist der alkohol, straffrei wirst du nicht davon kommen... wird aber wohl nicht wirklich viel auf dich zukommen allerdings wirst du wegen sachbeschädigung wohl nen eintrag bekommen.

Schreib das auf, schicke es sofort an die Staatsanwaltschaft. Das mindert die Kosten erheblich. Vermutlich wird das Verfahren dann sogar gegen geringe Auflagen eingestellt. Den Schaden musst Du natürlich ersetzen. Das schreib auch rein. Das kannste abzahlen, oder fragen ob Du das durch freiwillige soziale Stunden abarbeiten kannst.

Ein mutiger und sehr guter Schritt. Dafür zolle ich Dir Respekt.