Trotz Kilometergeld Fahrtkosten von der Steuer absetzen?

5 Antworten

Nein, das ginge nicht,  wenn die Erstattung auch aus deiner Sicht nicht versteuert ist, ist es undenkbar dass dein Arbeitgeber sie nicht als Geschäftskosten geltend macht. Da jedoch 30ct statt 20 ct vom FA anerkannt werden, darfst Du noch 10ct absetzen.

Auch ist die Information nicht richtig,  dass nur der Weg zur ersten Arbeitsstätte absetzbar sei. Grundsätzlich ist jeder Aufwand den der Arbeitnehmer zur Ausübung seiner Arbeit hat auch absetzbar,  der Weg zur ersten Arbeitsstätte genauso wie die Wege zu den folgenden Arbeitsstätten,  nur eben der Rückweg nach Hause nicht.

Da der Arbeitgeber dir nur 20 ct/km erstattet kannst Du es steuerlich zu 30ct/km geltend machen,  musst jedoch die Erstattung des AG ebenfalls angeben und bekommst unterm Strich noch 10ct/km vom FA angerechnet.

Danke sehr!

Frage: sagen wir ich arbeite 6 Tage die Woche und an jedem Tag muss ich zu anderen Patienten. Dan muss ich tatsächlich jede Arbeitsstätte angeben richtig? Habe ich 60 Patienten so muss ich diese 60 Stellen angeben?

@kevin14071993

Eigentlich solltest du ein Fahrtenbuch fuhren, um die gefahrenen Kilometer nachzuweisen. Oder hat dein Arbeitgeber eine Übersicht, mit der du abrechnet.

@kevin14071993

Frage: sagen wir ich arbeite 6 Tage die Woche und an jedem Tag muss ich
zu anderen Patienten. Dan muss ich tatsächlich jede Arbeitsstätte
angeben richtig? Habe ich 60 Patienten so muss ich diese 60 Stellen
angeben?

ja, so ist es
siehe dazu auch Kommentar von Chauze

@verreisterNutzer

Ich frage mich gerade,  ob du nicht richtig viel Geld verlierst. Ich kenne keinen Pflegedienst, der keine Dienstagmorgen hat. 

Du musst folgende Punkte bedenken:

Wer bezahlt Steuer und Versicherung? Wenn du dein Auto dienstlich nutzt, müsste das der AG bezahlen. Denn auch die 30Ct. Ist nur ein Zuschuss von Vater Staat.

Wer trägt das Risiko bei einem Unfall? Du bist der Versicherungsnehmer. 

Wer bezahlt deine Kundendienste und den höheren Verschleiß durch die vielen kurzstrecken.

Ich möchte ja nicht unverschämt sein. Aus meiner Sicht zahlst du drauf und verlierst Geld. Und dein Arbeitgeber spart sich sehr viel Geld. 

Du solltest das einmal prüfen lassen. 

Patientenbesuche sind Dienstfahrten - die können steuerlich geltend gemacht werden (und zwar Hin- und zurück zur ersten Tätigkeitsstätte oder von und nach zu Hause).

0,30 € pro km - da der ArbG Dir 0,20 € erstattet kannst Du steuerlich noch 0,10 €/gefahrenen km geltend machen.

Die Dienstfahrten sind ggf. entsprechend nachzuweisen (Bestätigung durch ArbG oder Vorlage der Reisekostenabrechnungen).

Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kannst Du natürlich im Rahemn der Entfernungspauschale auch ansetzen (0,30 €/km - hier aber nur für die "Hinfahrt").

ist in meinen Augen die beste Antwort

Patientenbesuche sind Dienstfahrten - die können steuerlich geltend gemacht werden (und zwar Hin- und zurück zur ersten Tätigkeitsstätte

so ist es

oder von und nach zu Hause).

das ist nur Möglich wenn "Zuhause" der Mittelpunkt der Arbeit ist, bei einem ambulanten Pflegedienst dürfte das aber ehr die Adresse des Pflegedienstes sein. Oder lässt der Fragesteller sich da nur einmal in der Woche blicken? dann wäre natürlich zuhause auch der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit.

0,30 € pro km - da der ArbG Dir 0,20 € erstattet kannst Du steuerlich noch 0,10 €/gefahrenen km geltend machen.

Falsch:
Es müssen schon 30 ct. je Kilometer in der Anlage N angegeben werden und die 20 ct. ein paar Zeilen tiefer als "durch den Arbeitgeber erfolgte Erstattung" deklariert werden. Andere Möglichkeiten lassen die entsprechenden Softwaren auch überhaupt nicht zu.

Die Dienstfahrten sind ggf. entsprechend nachzuweisen (Bestätigung durch ArbG oder Vorlage der Reisekostenabrechnungen).

Richtig, alternativ reicht auch auch ein Fahrtenbuch

Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte kannst Du natürlich im Rahemn der Entfernungspauschale auch ansetzen (0,30 €/km - hier aber nur für die "Hinfahrt").

Richtig.... aber ganz oben schon mal erklärt

Genrelle Fage: hat dieser ambulante Pflegedienst keine eigenen Dienstfahrzeuge?

Nächste Frage: wie macht ihr das mit den Kundenschlüsseln?

Nimmst du die mit nach Hause?

Das ist ist erlaubt.

Diese Schlüssel müssen bei nichtgebrauch in einem verschlossenen Stahlschlüsselkassten aufbewahrt werden.

Und wie macht ihr das mit der morgendlichen Übergabe?

Habt ihr keine morgendliche Übergaben??

Bei diesem ambul. Pflegedienst liegt organisatorisch einiges im argen.

Ist das bei den MDK Prüfungen noch nicht beanstandet worden?

Das wundert mich aber sehr.

Und warum bekommt ihr nur 20 Cent pro KM für Fahrten mit dem privat PKW? Bius 30 Cent kann er an euch steuerfrei bezahlen. Und bekommt ihr wenigstens einmal mtl. einen Steuerfreien Tankgutschein??

Der Inhaber macht es sich hier sehr leicht. Hat der noch nicht kapiert, dass Pflegekrafte Mangelware sind?

Und was ich auch nicht verstehe, dass ihr dort noch arbeitet. jeder ambul. Pflegedienst sucht händeringend Pflegekräfte und das bei deutlich besseren bedingungen für die Arbeitnehmer.

Grüße von einem GuK und PDL mit ehemals eigenem ambul. Pflegedienst

( bin jetzt in Rente)

Zur steuerlichen Geltbarmachung deines KM -Geldes haben die anderen  schon alles gesagt.

Sorry, der Fehlerteufel hat sich eingeschlichen bei diesem Satz:

Nächste Frage: wie macht ihr das mit den Kundenschlüsseln?

Nimmst du die mit nach Hause?

Das ist ist erlaubt.

Er muss richtig lauten:

Nächste Frage: wie macht ihr das mit den Kundenschlüsseln?

Nimmst du die mit nach Hause?

Das ist ist NICHT erlaubt.

Du kannst die Differenz zwischen dem, was der Arbeitgeber steuerfrei ersetzt (20 Cent), und dem, was als Werbunskosten geltend gemacht werden kann (30 Cent), als Werbungskosten ansetzen.


Gut, danke erstmal. Nur wie teile ich dem Finanzamt das mit ? Im Normalfall würde ich die Kilometer in den Fahrtkostenrechner(ich mache das immer mit 'nem Programm) eingeben und gut. Da würden mir dann allerdings die 0,30€ berechnet werden obwohl mir nur 0,10€ zustehen?

@kevin14071993

In der Anlage N kann man die vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzten Fahrtkosten angeben.

Suuuuper. Meine Rettung. Ich finde es bemerkenswert das sich Menschen noch helfen können ohne sich gegenseitig nieder zu machen. Vielen Dank und einen schönen Start in den Tag!


Bei einem Privatfahrzeug 0,30 Euro je Fahrtkilometer, da aber nur 0,20 Euro gezahlt werden darf man also noch 0,10 Euro steuerlich geltend machen. Diese werden unter Werbungskosten eingetragen. Bescheinigung vom Arbeitgeber über Jahresfahrleistung beifügen.