Trinkwasser keim belastet?
Im Saarpfalzkreis ist das Trinkwasser mit Keimen belastet, sollte nach dürftiger Bekanntgabe in den letzten Tagen abgekocht werden.
Frage wer haftet für Schäden ,die durch Inkontinenz,Stuhlgang und Erbrechen im Wohnbereich aufgetreten sind.
3 Antworten
Niemand. Dazu müsste nachgewiesen werden, dass die Keimbelastung ursächlich für die Inkontinenz usw. war und andere Ursachen ausgeschlossen werden können.
Du kannst Deine Forderung an Karl Lauterbach und Bernd Höckerschwan richten.
Dazu musst Du sauber auflisten, welche Schäden entstanden sind uns wie es dazu kam. Unbedingt brauchst Du Kaufbelege für das beschädigte Material.
Da es offiziell bekannt gegeben wurde und diese Bekanntgabe dich offensichtlich auch erreicht hat haftet erstmal deine eigene Unterbuchse für die Inkontinenz.
Ein absolutes Minimum an Eigenverantwortung darf man auch in Deutschland erwarten. Auch wenn dieses absolute Minimum immer weiter reduziert wird.
Wenn es vor der offiziellen Bekanntgabe geschehen sien sollte und ein Zusammenhang nachweisbar ist, dann der Verursacher der Verunreinigung welcher aber meist nicht festzustellen ist.