Transgender Namensänderung ?

2 Antworten

Eine Namensänderung ist möglich, sobald im Geburtseintrag die Geschlechtsumwandlung eingetragen ist. Dies geschieht aufgrund interner Mittelungen zwischen den beteiligten Behörden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Theoretisch kann man diesen Antrag jederzeit stellen.

Dazu musst du dich mit einem Schreiben an das jeweils zuständige Amtsgericht wenden und einen Antrag auf Änderung des Vornamens und der Geschlechtszugehörigkeit (gemäß §1 und §8, Transsexuellengesetz TSG vom 10.09.1980) stellen.

Soweit ich weiß sind dafür zwei Gutachten erforderlich. Die können vom Amtsgericht dann vorgeschlagen werden, nachdem du den Antrag gestellt hast, oder du beschleunigst den Prozess und nennst in deinem Schreiben selbst schon zwei Gutachter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung