Traglast 235/35 R20 oder 235/30 R20 - AUDI A6 3.0l TDI Quattro Avant
Hallo an alle die etwas mehr von Reifen und Traglasten usw. verstehen als * I C H *
Ich brauche neue Sommerbereifung für einen AUDI A6 ? 3.0l TDI Quattro Avant, falls es möglich ist in den Demensionen 235/35 R20 ODER 235/30 R20 mit einer Traglast von 98
Gibt es diese Traglast überhaupt bei 35er oder 30er Höhen oder gibt es diese Traglasten erst bei einer Breite ab 245?
Darf ich wenn eine 98er Traglast als Bereifung eingetragen ist darunter überhaupt fahren?
Ich frage deshalb WEIL in der Zulassung zu (7) Technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Axhsgruppe in kg steht: 1300 kg und 1280 kg
DAS widerum entspricht ja NUR einer Traglast vom Index 95?!?!?!? Heißt doch für mich, ich kann auch einen Reifen mit 95er Traglastindex fahren ODER?
2 Antworten
Dass kann ich dir so nicht sagen aber du darfst die Traglast ohne Eintragung erhöhen nur nicht Runter setzen. So wie hoch der Geschwindigkeitsindex höher sein darf.
aber du darfst die Traglast ohne Eintragung erhöhen nur nicht Runter setzen
Er darf auch ein Reifen mit niedriger als in der ZB Teil I ausgewiesenen Traglast montieren, wenn die Anforderungen weiterhin erfüllt sind !
DAS widerum entspricht ja NUR einer Traglast vom Index 95?!?!?!? Heißt doch für mich, ich kann auch einen Reifen mit 95er Traglastindex fahren ODER?
Ja nach der EU-Richtlinie ist die Anforderung erfüllt wenn die Traglast des Reifens der Achslast geteilt durch zwei entspricht.
Bei einer Achslast von 1.300 kg ist ein Lastindex des Reifens von 93 ausreichend, es gilt allerdings zu beachten das bei V, W und Y Reifen die Traglast ab 210, 240, 270 km/h abnimmt, und wenn das Fahrzeug eine entsprechende höhere eingetragene Geschwindigkeit hat, diese Traglast dann wiederum nicht ausreichend ist.
Das kommt auf den montierten Reifen und Deine eingetragene Höchstgeschwindigkeit drauf an.
Bei z.B. einem W Reifen (Zulassung bis 270 km/h) verringert sich die Traglast ab 240 km/h und hat bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit des Reifens von 270 km/h z.B. nur noch 91% der angegebenen Traglast.
Sorry,
bei einem W Reifen bei 270 km/h nur noch 85% der angegebenen Traglast.
Bei einem V Reifen bei 240 km/h wären es 91%.
Schau mal hier auf Seite 3 und 4:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2012-02.pdf
Wenn ich das richtige verstehe:
Bsp.: 245/35 R20 (95 Y) - wäre i.O.
Meine Achslasten:
- vorne: 1.300 kg je Achsgruppe (650 kg je Achseite)
- hinten: 1.280 kg je Achsgruppe (640 kg je Achseite)
Heißt:
Ein 95 Y - Reifen (bis 300 km/h) verliert erst ab einer Geschwindigkeit von ****über 280 km/h seine 100 %ig Traglast auf 95%?****
Bsp.: 245/35 R20 (95 Y) - wäre i.O.
Wenn Dein Fahrzeug eine eingetragene bbH von maximal 270 km/h hat, bedenkenlos möglich mit einem Y (300 km/h) Reifen, Index 95 (690 kg) = maximale Achslast von 1380 kg.
Bei eingetragenen 300 km/h des Fahrzeuges dürfte hingegen die Achslast maximal nur noch 1173 kg betragen, wäre dann in Deinem Fall mit 1300 kg Achslast nicht mehr zulässig.
Nochmal zusammenfassen zur Verdeutlichung:
Es zählt die höchste Achslast, also die 1300 kg.
Wenn Dein Fahrzeug eine eingetragene bbH von 270 km/h hat, darfst Du einen Y Reifen (300 km/h) sogar mit einem Traglastindex von 93 (650 kg) fahren.
Bei einer eingetragen bbH von 280 km/h würde Tragslastindex von 93 nicht mehr ausreichen bei einem Y Reifen und Achslast von 1300 kg.
Ein 95 Y - Reifen (bis 300 km/h) verliert erst ab einer Geschwindigkeit von ****über 280 km/h seine 100 %ig Traglast auf 95%?****
Ja,
bei 280 km/h = 95%
bei 290 km/h = 90 %
bei 300 km/h = 85%
der angegebenen Traglast des Reifens.
Allright, nur zum Verständnis für mich...
kann es denn sein, dass jetzt diese 98er Traglast bei mir gilt weil ich eine eingetragene Leistungssteigerung habe? Sprich 95er Traglast würde rein theorethisch reichen WENN das Fahrzeug noch die alten Leistungswerte hätte?