Tiefgaragen Sanierung bezahlen obwohl kein Stellplatz?

4 Antworten

lese einfach dein teilungsplan?

in der regel gehörten garagen aber alle eigentümmer und diese müssen dann auch für die sanierung aufkommen?

die Frage kann man nur beantworten, wenn man die Teilungserklärung liest. Dort ist sowas im Detail geregelt und darum kann die Teilungserklärung nur einstimmig geändert werden.

Also wenn 35 Eigentümer für eine neue Kostenverteilung stimmen reicht das nicht .. die Teilungserklärung ist so wie sie ist Teil des Kaufvertrags der Wohnung, und was darin steht, ist bei 36 Eigentümern in der Praxis nie mehr zu ändern.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn du lediglich Mieter und nicht Eigentümer deiner Wohnung bist, berührt dich die Maßnahme überhaupt nicht, da du ja auch keinen Stellplatz mitvermietet bekamst. Lediglioch der Eigentümer deiner Wohnung könnte zur Kasse gebeten werden. Damit hast du also nichts zu tun. Weise jegliche diesbezügliche Forderung zurück.

Also der WEG gehört alles was auf dem Grundstück gehört. Die WEG hält alles Instand, dafür bezahlen alle EIgentümer entsprechend ihrer Anteile. Das gilt für das Gemeinschaftseigentum.

Das Sondereingentum bezahlen die jeweiligen Eigentümer

Neue Fenster an deiner Wohnung bezahlt die WEG, die Tapenten du.
Das defekte Garagendach bezahlt die WEG, die Glühbirne in der Garagenkabine du.

Aber da gehts nur im Instandhaltung.

  1. Mehr Angebote einholen
  2. Erst Rücklagen verlagen
  3. Die Arbeiten an sich anzweifeln
  4. Die Trennung zwischen Instandhaltung und Sanierung anzweifeln

Du musst jeden Beschluss wegklagen oder die anderen überzeugen keinen Beschluss zu fassen. Nur meckern bringt nichts

Ich würde mal in der Teilungserklärung rausfinden wem die Plätze und das Gebäude gehören