THC Dauerkonsument nach sieben Tagen Abstinenz mit Bluttest. Ist der Führerschein ernsthaft in Gefahr?

4 Antworten

Danke für die ersten Antworten,

@ErsterFC: Natürlich zeichnet sich von einem THC Dauerkonsumenten ein schlechtes Bild. Ich hätte dazu schreiben sollen, dass ich als Student natürlich kein Auto besitze und nur in absoluten Ausnahmefällen auf das Auto angewiesen bin. Diese kenne ich immer soweit im voraus (Auto muss geliehen oder gemietet werden) und bin niemals nach weniger als 4-5 Tagen Abstinenz als Fahrer in ein Auto gestiegen.

Da mir das Lernen immer sehr leicht fiel, erstklassige Noten für mich selbstverständlich sind sowie meine sozialen Talente sehr ausgeprägt sind, habe ich mich zu einem "Dauerkonsum" (jeden Abend ab 5-6 Uhr bis 12 Uhr Nachts exzessiv) hinreißen lassen. Zudem war mir immer bewusst, dass das Thema Cannabis mit Start des Berufslebens und der Auflösung des toxischen Freundeskreises im Studentenwohnheim enden wird.

Ich freue mich über weitere Antworten und persönliche Erfahrungen.

Liebe Grüße




Bei regelmäßigen Konsum, was bei Dir ja der Fall ist, ist der Konsum von THC mithilfe eines einfachen Urintests 4-6 Wochen lang nachweisbar (So die Angaben der Hersteller).

Im Blut ist THC, bzw. deren Abfallprodukte, bis zu mehreren Monaten Nachweisbar.

In den Haaren letztendlich über mehrere Jahre.

Aktives THC ist im Blut nur bis zu 72h nachweisbar. Das Abbauprodukt THC-COOH ist bei regelmäßigem Konsum bis zu 4 Wochen nachweisbar.

Da du also kein aktives THC mehr im Blut haben konntest wird der Führerschein nicht eingezogen, da du nicht berauscht gefahren bist.
Wenn du Glück hast bleibt es dabei.
Ich hoffe für dich du hast keine Aussagen zu deinem Konsum getätigt, denn dass kann einen schnell reinreiten.
Wenn du Pech hast ordnet die Führerscheinstelle ein Gutachten zur Belegung der Fahreignung an, dort musst du innerhalb von 1-2 Monaten 2-4 Urintests machen und dem Arzt klar machen, dass du nicht regelmäßig konsumierst.

Das ist falsch.

http://www.rechtsanwaeltin-sfischer.de/verkehrsrecht-f%C3%BChrerscheinentzug/f%C3%BChrerscheinentzug-und-cannabis/nachweiszeiten-von-thc-im-blut-und-urin/

Beim Konsument werden sich erhebliche Mengen an THC-COOH im Blut befinden, diese werden nach dem geschilderten Konsummuster weit über dem Grenzwert liegen.

Die Führerscheinstelle wird hier also zu Recht einen Dauerkonsum vorwerfen und mit dem THC-COOH Wert auch beweisen können.

Hier wird der Führerschein zwingend! entzogen, auch wenn der Konsument zu diesem Zeitpunkt kein aktives THC im Blut hat.

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Nein. Es wird der Führerschein eben nicht zwingend entzogen.
Wie es auch in deiner Quelle steht gibt es keine exakten Werte, an denen festgemacht wird, ab wann ein Konsument regelmäßig konsumiert.
Außerdem ist der in der Quelle angegebene Richtwert von 75ng/ml THC-COOH/Blut bzw. 150ng/ml ziemlich hoch, was dem Fragesteller entgegen kommt, da nach 7Tagen bereits einiges an THC-COOH abgebaut wurde.
Liegt er unter den 75 bzw. 150ng/ml kann der Führerschein nicht entzogen werden, da er nicht berauscht gefahren ist und somit Fahren und Konsum trennen kann.

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@VegasEditing

Im Grundsatz geht es darum, ob der Fahrzeugführer zum Führen eines Kfz geeignet ist. Eine Konkretiesierung der Eignung ergibt sich durch die §§ 11 bis 14 sowie den Anlagen 4,5 und 6 zur FeV.

Hieraus ergibt sich, dass der Fahrzeugführer grundsätzlich als ungeeignet anzusehen ist, wenn er regelmäßig Cannabis konsumiert.

Wenn du also mehrere Monate täglich Cannabis konsumiert hast, wird man von regelmäßig ausgehen müssen und somit von einer Nichteignung (sofern man dieses nachweisen kann).

Es reicht also, unabhängig von den angesprochenen Grenzwerten, bereits der regelmäßige Konsum für die Nichteignung (siehe hierzu Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 zur FeV, Ziff. 9.2.1) .

Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) räumt Cannabis eine Sonderstellung unter den Betäubungsmitteln ein. Gelegentlicher Konsum ist dann mit dem Besitz eines Führerscheins vereinbar, wenn der Betroffene den Konsum strikt vom Fahren trennt, auf Alkohol oder andere psychoaktive Substanzen verzichtet hat und weder einen Kontrollverlust noch eine Persönlichkeitsstörung an den Tag legt.

Im Fahrerlaubnisrecht gibt es meines Wissens somit keine Grenzwerte, lediglich im Bereich des Straf-/bzw.  Ordnungswidrigkeitenrecht wurde ein Grenzwert festgelegt.

Bis Ende 2004 zeigten Gerichte und Behörden keinerlei Toleranz, wenn THC im Blut gefunden wurde. Dann schritt das Bundesverfassungsgericht ein: Weil das THC und seine Rückstände auch noch nach Tagen und Wochen nachgewiesen werden könne, reiche nicht jede noch so geringe Spur als Nachweis der Fahruntüchtigkeit. Als Grenzwert gilt seither eine Konzentration von einem Nanogramm pro Milliliter Blut.

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@siggibayr

Genau, 1ng aktives THC pro ml Blut. Da das Blut des Fragestellers aber erst 7 Tage nach dem letzten Konsum kontrolliert wurde, wird man kein aktives THC im Blut gefunden haben, sondern nur das Abbauprodukt THC-COOH, was kein Beweis für berauschtes Fahren ist und somit auch die Fähigkeit zum Führen von Fahrzeugen nicht angezweifelt werden kann.

Da der Fragesteller allerdings vor den 7 Tagen regelmäßig konsumierte kann es sein, dass die THC-COOH Konzentration im Blut so hoch ist, dass ein regelmäßiger Konsum vermutet werden kann.
Um diese Vermutung zu bestätigen oder zu dementieren kann ein ärztliches Gutachten, dass den Konsum und somit die Fahreignung einschätzen soll, beantragt werden.

Kommt in dem Gutachten raus, dass der Fragesteller regelmäßig konsumiert hat, so wird der Führerschein entzogen.
Wird allerdings nur ein gelegentlicher Konsum nachgewiesen, dann kommt es darauf an, ob der Konsument zwischen Konsum und Fahren trennen kann. Da der Fragesteller nicht berauscht gefahren ist, muss davon ausgegangen werden, dass er eben dieses Trennvermögen hat, weshalb der Führerschein in diesem Fall nicht entzogen werden kann.

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Hallo, Kopf hoch. Wenn Du 7 Tage nach dem Konsum erst gefahren bist, dann hast Du ganz bestimmt keine Beeinflussung mehr gespürt. Vernünftige Menschen welche die Rauschwirkung von Cannabis kennen, werden Dir deshalb nie einen Vorwurf machen.

Doch leider ist die Gesetzgebung in diesem Land nicht vernünftig. Wenn Du es Dir so reingezogen hast, wie beschrieben, dann gehörst Du zu den Menschen, welche große Mengen THC im Körper gespeichert haben. Da kann es immer mal passieren, dass eine geringe Menge THC freigesetzt wird. Das kann passieren, wenn Du schwitzt, oder erschrickst, oder eine Stresssituation hast. Das freigesetzte THC allein kann dann bereits den niedrigen Grenzwert überschreiten.

Normalerweise sollte das aktive THC nach 7 Tagen unter dem Grenzwert sein. Kommt halt drauf an wie gut das Cannabis war, welches Du konsumiertest. Ich schätze mal, dass es nicht so gut war, sonst hättest Du nicht gleich mehrere Gramm davon pro Abend geblubbert.

Was man so über das THC-COOH berichtet ist fast alles nicht richtig erwiesen. Ich schätze, dass Dein THC-COOH Wert unter 75 ng/ml liegen wird. (Ich kenne einen Fall da  hat einer von morgens bis abends so alle 3
bis 4 Stunden einen Joint geraucht. Nach 36 Stunden Abstinenz wurde eine
Blutprobe entnommen. Ergebnis:  aktiv 2,8 ng THC und passiv nur schlappe 26 ng/ml THC-COOH). 7 Tage nach dem Konsum hat sich der THC-COOH Wert bereits halbiert.

Du wirst zittern müssen, bis Du Deine Blutwerte genau kennst. Mache einfach nie Angaben über deinen wirklichen Konsum. Möglicherweise hat Deine  Blutprobe Werte, so dass Du Einmalkonsum geltend machen kannst! (In dem Fall, dass der aktive Wert doch noch über dem Grenzwert liegen sollte).  

Meine Prognose: Ich glaube du hast Glück und 7 Tage nach dem Konsum ist der aktive Wert unter 1 ng und der passive Wert unter 75 ng. Ich wünsche Dir, dass ich Recht habe.

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