Testament unterschlagen?

7 Antworten

Jetzt plötzlich zeigt sie es und es steht drin, dass wir beide gleich kriegen sollen.

Das entspräche auch der gesetzlichen Regelung, wenn es kein Testament gäbe. Deine 1/4 zu 3/4-Forderung dürfte kaum durchsetzbar sein.

Nachdem Du ja bereits einen Anwalt hast, kann der Dich sicher beraten, ob es sich lohnt, einen Rechtsstreit anzustrengen.

Meine Schwester hatte vor dem ableben meiner Mutter vollen Zugriff auf die Konten meiner Mutter und hat sich auch immer schön selbst bedient. 

Das ist alles eine Frage der Perspektive.

Ich pwrsönlich lebe weit weg von meinen Eltern, mein Schwester vor Ort.

Deine Schwester wird vermutlich damit argumentieren, dass sie sich im Gegensatz zu Dir um ihre Mutter gekümmert hat. Während die Schwester jetzt nach dem Tod auftaucht und alle möglichen Forderungen stellt.

Wann jemand ein Testament findet, das nicht beim Amtsgericht hinterlegt war, wird im Nachhinein kaum feststellbar sein.

Ich war beim Anwalt und der fordert 1/4 meine Schwester und 3/4 ich vom Erbe, da sie sich nachweislich vorher schon immer bedient hat.

Das weiß dein Anwalt besser, denn dafür gibt es keinen Rechtsgrund :-O Es mag ja zutreffen, dass deine Schwester kraft Kontovollmacht Abhebungen vom Konto der Vollmachtgeberin vornahm.

Nur welchen Beweis gibt es für die Behauptung, sie habe sich dabei "schön bedient", das Geld wäre glaubhaft nicht für die Mutter selbst oder mit deren Zustimmung für Dritte verwendet worden?

Nach § 1924 I BGB seit ihr zu je 1/2 am Reinnachlass erbberechtigt, wie er mit Stichtag Sterbetag valutiert.

Selbst wenn es lebzeitige Schenkungen der Verstorbenen an deine Shwester gegeben haben sollte, erhöht sich nicht deine Erbquote von 1/2 auf 3/4, sondern gäbe einen Pflichtteilsergänzungsanspruch n. § 2325 BGB her.

Allerdings nur für den Fall, dass dein 1/2-Erbe am tatsächlich am Todestag noch vorhandenen Reinnachlass niedriger ausfiele als dein Pflichtteilsrecht am dazu hälftigen fiktiven Nachlass mit (ab dem zweiten Jahr alljählich um 10% abgeschmolzenem) Schenkungswert.

Bsp: Mutter schenkte deine Schwester unstreitig insges. 50.000 und hinterliesse nur noch 100.000. Da dein Erbrecht (100.000 : 2 = 50.000) über deinem Pflichtteilsanspruch liegt (150.000 : 4 = 37.500) blieben die Zuwendungen (Schenkungen) an Dritte erbunschädlich.

Wäre es genau anders herum (50.000 : 2 = 25.000; 150.000 : 4 = 37.500) gäbe diese Schenkungen über 100.000 eine Pflichtteilsergänzung über (37.500 - 25.000 =) 12.500 zu deinem Erbe her.

Es ist nicht verboten, seine Kinder einseitig zu beschenken oder in dankbarer Anerkennung ihre Fürsorge zusätzlich zu deren späterem Erbe durch lebzeitige Zuwendungen zu bedenken, solange der zum gesetzl. Erbrecht hälftige Mindesanspruch weiterer gesetzl. Erben verbliebe :-O

Meine Frage: kann ich sie dran kriegen wegen unterschlagung, wenn sie sagt, sie hat es jetzt erst gefunden?

Nein. Erstens ist der Vortrag glaubhaft und nicht zu entkräften, man habe in den geordneten Nachlassunterlagen kein Testament gefunden. Sondern erst nach Gerüchten die Suche danach intensiviert und/oder beim Lesen eines Buches aus dem Nachlass der Verstorbenen dort versteckt zufällig endeckt. Zweitens bringt das Testament deiner Schwester keinen Vorteil, da es gleiches hälftiges Erbrecht vorsieht wie sie es ohne Testament nach der gesetzl. Erbfolge beanpruchen konnte.

Noch einmal: Nicht dein Erbteil erhöht sich durch lebzeitige Schenkungen der Erblasserin, sondern gäbe ggf. einen Ergänzungsanspruch zur Pflichtteilsquote her.

Gilt jetzt das Testament

Ja, in jedem Fall: Denn selbst wenn man es für unwirksam erklären könnte, ergibt sich damit die gleiche Erbfolge zu je 1/2.

G imager761

zunächst mal, was Deine Mutter vor ihrem Tod mit ihrem Geld gemacht hat, hat nichts mit dem Erbe zu tun. Die Erbmasse ist das was zum Todeszeitpunkt an Vermögen, Verbindlichkeiten und Schulden da ist.

Ist das Testament überhaupt gültig? Ein Testament bedarf gewisser Formen, es muss entweder gegenüber einem Notar erklärt werden, oder handschriftlich vom Erblasser verfasst worden sein und sollte in jedem Fall beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Insbesondere die handschriftliche Verfassung bedarf der Beachtung sehr vieler Details.

Andererseits entspricht im Falle eines nicht vorhandenen oder bereits verstorbenen Ehepartners, die Aufteilung des Vermögens und Unvermögens zu gleichen Teillen unter den leiblichen- und gleichberechtigten Adoptivkindern keines Testaments, da dies auch der gesetzlichen Pflichtteilsregelung entspricht.

Bleibt also in jedem Fall nur die Möglichkeit den Nachlass anzufechten. Dies ist möglich wenn nachweisbar wäre, dass ein Erbberechtigter bereits vor dem Tod der Erblasserin einen Teil des ihr zustehenden Erbes erhalten hat.

Hast du kein Vertrauen in deinen Anwalt, das du uns fragst? Sorry, damit überforderst du uns mit komplizierten juristischen Fragen.

Deine Schwester würde ich vor die Wahl stellen zu kooperieren oder einen Prozess zu verlieren und die Kosten zu tragen. Oder welche Strategie hat dein Anwalt?

Deine Mutter kannst du wohl kaum fragen, ob deine Schwester die Erlaubnis hatte, das Konto abzuräumen. Und wenn wir dabei sind darfst du uns auch verraten, ob das Konto leergeräumt wurde oder ob es noch was zu erben gibt.

Warum antwortest du denn, wenn es zu kompliziert für dich ist.

@Silmarien3003

Ja danke du mich auch. Mach doch deinen Dreck selber. Ist ja nicht mein Problem.

Eine Strafanzeige wegen Urkundenunterdrückung bringt Dir doch keinen höheren Erbanteil. Also warum das vermutlich sowieso schon gestörte Verhältnis zu Deiner Schwester möglicherweise dauerhaft zu beschädigen, dazu mit sehr fraglichem Ausgang, denn letztlich wurde das Testament ja offengelegt.

Stellt sich die Frage, weshalb es der Mutter wichtig war die gesetzliche Erbfolge noch einmal in einem Testament festzuhalten. Möglicherweise, weil sie geahnt/befürchtet hat, dass genau die Einwendungen kommen würden, wie sie Du ja jetzt schon erhebst. Möglicherweise wird Deine Schwester genau so oder ähnlich argumentieren.