Telekom EOS Inkasso kriminell HILFE?

4 Antworten

Die treiben halt Kohle ein, ob sie dazu berechtigt sind oder nicht. Ohne Rechnung der Telekom und vermeintlichen Vollstreckungsbescheid musst Du nix zahlen. Wenn Dich das wirklich niemals erreicht hat, gibt es auch keinen Anspruch. Sollte es zu einer gerichtlichen Forderung kommen, dann berufe Dich auf die Verjährungsfrist nach §§ 194 ff. BGB, die bei Rechnungen üblicherweise nach § 195 BGB drei Jahre beträgt. Und die sind ja rum, wenn es um eine Forderung aus 2014 geht. Also KEINE PANIK.

Vollstreckungsbescheid verjährt??

@Gespensterhaus

Ein Vollstreckungsbescheid, der wohl niemals zugestellt wurde. Da würde ich erst mal bei Gericht nachfragen, was es damit auf sich hat. Wäre er echt, würde er tatsächlich erst nach 30 Jahren verjähren,, dann wäre er aber wohl auch tatsächlich vollstreckt worden. Also wie gesagt: KEINE PANIK.

@iQdnic

Der Vollstreckungsbescheit ist echt. Nur habe ich keine Leistungen erhalten da der Anschluss fehlte.

@Gespensterhaus

Wenn man einem Vollstreckungsbescheid nicht fristgerecht innerhalb von zwei Wochen und formal richtig widerspricht, dann ist er rechtskräftig. Ob er sachlich richtig ist oder nicht. Man muss dann zahlen. Man hatte ja das Recht des Widerspruches, der dann von einem Gericht geklärt worden wäre. Ohne gültigen Widerspruch in der genannten Frist hat man aus rechtlicher Sicht automatisch sowas wie ein Schuldgeständnis gemacht. Und das verpflichtet einen, innerhalb der Verjährungsfrist von 30 Jahren, die für den Vollstreckungsbescheid gilt, die geforderte Kohle rauszurücken. Die Chance zum Einspruch dagegen war bereits nach zwei Wochen abgelaufen. Dadurch ist nun doch PANIK angesagt. Man muss sich Schreiben vom Gericht immer genau durchlesen, denn dort stehen auch die Rechtsmöglichkeiten, dagegen vorzugehen. Und wie lange man dazu die Möglichkeit hat. Wenn man's nicht versteht, muss man rechtzeitig Rechtsauskunft bei einem Rechtsanwalt oder beim Gericht selbst einholen oder zumindest Google bemühen. Sonst kann's teuer und/oder unangenehm werden. Recht und Gerechtigkeit sind bekanntermaßen nicht das Gleiche. Genau bei sowas merkt man das oft schmerzlich. Auch wenn es tatsächlich keinen Grund für die Rechnung gibt, weil die Gegenleistung nicht erbracht wurde, ist sie auf Grund Deines Verhaltens bzw. nicht Widersprechens nun dennoch gültig und kann vollstreckt werden. Ein Rechtsanwalt kann möglicherweise Schadensbegrenzung in Form eines Vergleiches vor Gericht erreichen (wobei er wohl mehr kostet als die Summe, um die es geht; es ist also nur sinnvoll, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast), aber ungeschoren kommst Du da nicht davon.

Du kannst dir beim Amtsgericht eine Kopie der Zustellungsurkunde, vor allem gegen den Mahnbescheid besorgen.

Wenn diese woanders hingegangen ist, als an deine amtliche Meldeadresse zu der Zeit, so solltest du dir eine Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt besorgen (kostenpflichtig 6-10,- €) und diese ans Amtsgericht schicken mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Danke. Die, bzw das Inkassounternehmeb hat mir eine Kopie des Vollstreckungsbescheits geschickt.

@Gespensterhaus

Dann überprüfe das Az beim Amtsgericht und fordere die Zustellungsurkunde an.

@Gespensterhaus

Wann haben sie ihn dir geschickt? Und da steht deine aktuelle Adresse drauf bzw. die, wo du damals gewohnt hattest, als es zugestellt worden sein soll?

Geh zu einem Anwalt!

Normalerweiße verjähren Rechnungsforderungen nach 3 Jahren, AUßER 8und das scheint hier der Fall zu sein), die Firma hat einen Titel gegen dich erreicht!

nochmal: GEH ZU EINEM ANWALT

EOS ist nicht Seriös! Die wurden vor 2 Jahren mal gehackt und die Hacker haben selbst Sachen wie Krankenakten samt Erkrankungen und Vorerkrankungen, Kreditabrechnungen, Ausweis und Reisepass Kopien und und und auf deren Servern gefunden.... Ich würde mir an deiner Stelle Rechtliche Beihilfe holen.