Teilzeit/Minijob/Gewerbeschein?

5 Antworten

Hallöchen,

der Minijob ist Steuer- und Sozialabgabenfrei. Eventuell Rentenbeiträge für den Minijob.

Eine Gewerbeanmeldung, egal ob Haupt- oder Nebenberuflich, zieht immer verschiedene Meldungen an IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und Finanzamt an.

Das Finanzamt schickt Dir einen Fragebogen. Es sind Angaben zur Tätigkeit (Umsatzsteuer) und erwartete Umsätze und Gewinne nötig.

Das Finanzamt wird Dich, an Hand Deiner Auskünfte, veranlagen und eventuell Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festzetzen.

Abgerechnet wird im Folgejahr über die Einkommensteuer Erklärung!

Versichert bist Du über den Teilzeit Job, darüber hinaus kannst Du Dich versichern wie es Dir gefällt.

Erkundigungen bei einem Steuerberater kosten zwar Geld sind aber hilfreich!

Grüße

Der Bruttoverdienst aus deinem Teilzeitjob (abzgl. Werbungskosten) und der Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit werden zur Summe der Einkünfte addiert. Daraus wird der Gesamtbetrag der Einkünfte ermittelt. Hiervon werden nun deine Sonderausgaben in Abzug gebracht und du erhälst das zu versteuernde Einkommen. Ist dies höher als 8.472,- € schuldest du Einkommensteuer. Hier gibt es nun 2 mögliche Szenarien.

  1. Der Lohnsteuerabzug aus der Anstellung reichte aus um deine Einkommensteuerschuld zu decken, ggf. erhälst du noch eine Erstattung
  2. Der Lohnsteuerabzug war unzureichend, du musst die Differenz nachzahlen.

Die Abgabe der Einkommensteuererklärung ist verpflichtend vorgeschrieben.

Dort werde ich ihm Monat nicht mehr als 240 € verdienen.

Das Geld was du von deinen Auftraggebern erhälst ist nicht dein Gewinn. Es ist dein Umsatz. Den Gewinn musst du selbst ermitteln. Nur du kennst deine Betriebsausgaben. Als selbständiger Unternehmer hast du Buchführungspflichten.

Der Minijob ist steuerlich nicht relevant. Es sei denn du warst so schlau dem Minijob Arbeitgeber deine Steuer-ID zu nennen und der Minijob wird in Klasse VI abgerechnet. Dann muss er ebenfalls in der Einkommensteuererklärung erfasst werden.

und wie genau läuft das mit der Versicherung ab?

Selbständige sind nicht versicherungspflichtig in der Sozialversicherung. Es gibt zwar in der Rentenversicherung Ausnahmen, diese treffen auf dich aber nicht zu, da du zu wenig verdienst.

Bei der Krankenkasse kommt es darauf an. So lange du aus deiner Anstellung mehr Geld entnimmst und dort mehr Zeit verbringst als mit deiner Selbständigkeit ist alles in Butter, kein zusätzlicher Beitrag, etc.

Sollte es sich umkehren und die Selbständigkeit wird Mittelpunkt deines Erwerbslebens, sofort die Clearingstelle der Kasse kontaktieren zwecks Statusfeststellung! Sonst kann dir eine böse Beitragsüberraschung drohen.

Ggf. ist ein Beitrag an die Berufsgenossenschaft zu zahlen, das hängt von der selbständigen Tätigkeit ab.

Soweit ich weiß bist du über einen Minijob (450 Euro Job) sozialversichert bis auf die Krankenversicherung. Aber die müsstest du ja bisher irgendwo auch haben dann. Falls nein, dann viel Spaß, dann darfst erst mal ordentlich Beiträge nachzahlen.

Und sobald du mehr als 450 Euro verdienst musst du natürlich auch Steuern bezahlen.

Soweit ich weiß bist du über einen Minijob (450 Euro Job) sozialversichert bis auf die Krankenversicherung.

Nein. Minijobs sind nur rentenversicherungspflichtig, wenn man darauf nicht explizit verzichtet hat.

Und sobald du mehr als 450 Euro verdienst musst du natürlich auch Steuern bezahlen.

Dazu muss man als Angestellter in Klasse I schon etwa 950,- € brutto verdienen, bis der Fiskus was vom Kuchen will.

Es kommt darauf an, wie Deine Gesamtsituation ist.

Verheiratet ? Arbeitet Ehegatte ?

Grundsätzlich besteht bei gewerblichen ...Nebeneinkünften bis 385 Euro im Monat keine eigene Kranken-Versicherungspflicht.

Das ist unabhängig von dem MInijob.

Von dem Angegebenen kannst Du aber kaum leben.

Den Hinweis von Hawk23 kannst Du vergessen, der ist falsch, denn du sprichst ja von GEWERBE = § 15 EStG und nicht von einem freien Beruf wie Arzt, Steuerberater, Künstler = § 18 EStG

Ich(ledig, bei den Eltern wohnend) habe letztes Jahr ein Kleingewerbe angemeldet und dann Promotion(Flyer ect.) betrieben. Sei dem Mai 2004 arbeite ich als Teilzeitkraft beim Kaufland( max 700 Euro) und seit diesen Monat auch als Minijobber.(450) Eine Freundin hat mich gefragt, ob ich Lust hätte in einem Kindergarten auf Gewerbeschein zu arbeiten(max 240 € ) im Monat. Lohnt es sich für mich den Job anzunehmen? Muss ich etwas beachten zwecks Steuer und Versicherung ? Möchte gerne noch etwas dazu verdienen. Ist das möglich oder würden da Abstriche in meinem Gehalt vorkommen.

Kennst du dich da aus?

@Alekspfsler

eieiei

Also Teilzeitjob = Steuerkarte Minijob 450 OK Gewerbe..Schein 240 € im Kindergarten ? Als was ? Riecht nach Mißbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten. = Scheinunternehmen. Ganz dünnes Eis.

Selbstständiger Kinderbetreuer mit EINEM Auftraggeber, ohne Werbung zu machen für weitere gleiche Tätigkeiten (wann denn auch?), kein Fremdpersonal in diesem ...MIni...Unternehmen ? Arbeitszeit vermutlich auch vorgeschrieben. Arbeitsort natürlich auch. Weisungsgebunden an Kiga Leitung

Damit erfüllst Du ALLE Kriterien für eine Scheinselbständigkeit und bist somit in Wirklichkeit Arbeitnehmer des Kindergartens.

Es fällt rückwirkend Lohnsteuer nach Steuerklasse 6 an, sowie sämtliche Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer sind von Nettolohn 240 Euro (= Brutto ca 440 _Euro) zu entrichten.

Also Finger weg und der Kiga Leitung auf die selbigen hauen !!!

Grundsätzlich besteht bei gewerblichen ...Nebeneinkünften bis 385 Euro im Monat keine eigene Kranken-Versicherungspflicht.

2.835,- € / 7 = 405,- € nicht 385,- =)

Joa, das ist alles nicht so einfach, aber bei €240 im Monat brauchst du keinen Gewerbeschein. Da langt einfach "Freiberufler auf geringfügiger Basis". Hier kannste dich mal schlau machen: http://seismart.de/steuern/freiberufliche-taetigkeit-beim-finanzamt-anzeigen-was-ist-zu-beachten_50.html

Da brauchst du dann keine Gewerbesteuer zu zahlen. Aber würde mich insgesamt einfach mal mit dem Steuerberater zusammensetzen. Wenn du generell schon Teilzeit und Minijobbasis arbeitest, lohnt sich es vlt. auch nicht zusätzlich €240 auf einem Gewerbeschein zu arbeiten.

Ich verstehe deinen Kommentar nicht, ev. kannst du mir helfen.

Du schreibst, er braucht keinen Gewerbeschein. Dann zitierst du Quellen die sich auf Freiberufler beziehen. Sind ja zwei ganz andere Tätigkeiten Gewerbe - Freiberufler. Habe leider in deiner Quelle auch nichts gefunden. Erkläre dies mal?!?

Freiberufler auf geringfügiger Basis

Es gibt keine Minijob-Freiberufler.

Auch ist der Fragesteller kein Freiberufler sondern betreibt ein Gewerbe. Spätestens wenn einmal das Thema Gewerbesteuer im Raum stehen sollte wird man den Unterschied merken!

Wenn du generell schon Teilzeit und Minijobbasis arbeitest, lohnt sich es vlt. auch nicht zusätzlich €240 auf einem Gewerbeschein zu arbeiten.

Es lohnt sich zeitlich vielleicht nicht - Stichwort ROTI (Return on Time Invested), aber da der höchsmögliche Steuersatz 45% beträgt (exkl. Soli und KiSt) bedeutet ein höheres Brutto folglich, dass davon auch mind. 55% mein Netto steigern werden.