Teilzeit bis 20 Std Anspruch auf Erstausstattung?

2 Antworten

Man kann auch eine Erstausstattung beantragen wenn man nicht im Leistungsbezug steht,aber soviel Einkommen hat,dass man zwar seinen Lebensunterhalt damit bestreiten kann,aber sich keine Erstausstattung der Wohnung leisten kann !

Nur wird man dann in der Regel nicht den vollen Satz bekommen.

Es würde hier anhand deines Bedarfs nach dem SGB - ll und deinem anrechenbarem Einkommen ermittelt wie hoch dein monatlicher Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll ausfallen würde und wie hoch der übersteigende monatliche Betrag dann über deinem Bedarf liegen würde.

Dieser würde dann meines Wissens mal 6 Monate genommen und diese Summe dann vom vollen Satz für die Erstausstattung abgezogen.

Mal ein Beispiel :

Angenommen der Satz für einen Single würde bei 1000 € liegen.

Du arbeitest im Monat 100 Stunden,verdienst 1200 € Brutto und bekommst 950 € Netto auf dein Konto.

Für deinen Lebensunterhalt stünde dir eine Regelleistung von derzeit 416 € ( Single) zu und dazu angenommen deine angemessene KDU - für die Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 384 € und das würde deinen Bedarf ergeben.

Dein Bedarf läge dann bei min.800 € pro Monat.

Auf deine 1200 € Brutto stünden dir 300 € Freibetrag zu,diese würden dann theoretisch von deinen 950 € Netto abgezogen,es blieben dann etwa 650 € anrechenbares Einkommen,dir stünde dann der volle Satz für die Erstausstattung zu und dazu noch eine monatliche Aufstockung von etwa 150 €,weil dein Bedarf ja bei min.800 € liegen würde.

Würdest du aber jetzt angenommen 1200 € Netto bekommen,dann stünden dir auch nur diese 300 € an Freibetrag zu,es blieben dann aber nach Abzug des Freibetrages noch etwa 900 € anrechenbares Einkommen,dein Bedarf würde aber nur bei 800 € liegen.

Dann würden diese 100 € x 6 Monate = 600 € von diesen angenommenen 1000 € abgezogen,es würde dann max.noch 400 € Zuschuss geben.

Dein Problem bei deinen evtl.80 Stunden könnte dein Brutto und Nettoeinkommen werden,zumindest dann,wenn du noch unter 25 bist,denn dann musst du mit deinem Nettoeinkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll selber decken können,wenn du gleich auf Hilfe vom Jobcenter angewiesen bist.

Wenn wir mal bei den 800 € Bedarf bleiben würden,dann müsstest du ja min.800 € Netto bekommen,darunter könntest du deinen Bedarf dann nicht aus eigenem Einkommen decken.

Was meinst du damit? Einen Satz Arbeitsklamotten? Das kommt darauf an, welche Arbeiten du verrichtest und ob die Vollzeitkräfte im selben Job auch Bekleidung gestellt kriegen.

Wohnungsausstattung

@Ellage

Als Studentin mit Teilzeitjob? Unter 25 ? Erstausbildung?

Nein.