Teilzeit arbeiten und Feiertag unter der Woche - Arbeitszeit
Hallo,
ich arbeite seit September Teilzeit aber von Montag bis verteilt Freitag 20 Stunden. Es ist so, dass diesen Freitag, der 26. Oktober in Österreich ein Feiertag ist und meine Chefin will, dass ich die Stunden, die ich normalerweise am Freitag ins Büro kommen würde unter der Woche "nachhole". Das heißt ich würde diese Woche von Montag bis Donnerstag 20 Stunden arbeiten, obwohl ich sonst von Montag bis Freitag eine 20 Stundenwoche habe.
Wir haben das damals mündlich festgehalten, dass ich jeden Tag für ein paar Stunden ins Büro komme und nicht für zwei volle Tage und noch einen halben Tag, da wir nur noch zu zweit im Büro sind und sie mich daher jeden Tag braucht.
Ist das gesetzlich in Ordnung, wenn ich Montag bis Freitags arbeite und meine Chefin will, dass ich - wenn es einen Feiertag unter der Woche gibt - die fehlenden Stunden an den anderen Tagen nachhole??
Danke!
2 Antworten
Feiertag ist Feiertag und der steht dir zu wenn er unter der Woche ist. Du bist wie alle anderen auch eine Arbeitskraft für die die generellen Gesetze gelten und das heißt, dass man an Feiertagen frei hat und der Lohn trotzdem für diesen Tag bezahlt wird. und wer an diesem Tag arbeiten muss, der bekommt dafür einen anderen ERsatztag frei. Also musst du die Stunden vom FReitag nicht an den anderen Tagen arbeiten.
ok danke. Hoffe meine Chefin versteht das, denn die ist Amerikanerin und wer weiß ob das bei denen anders ist.
Soweit ich das nachlesen konnte, gilt in Österreich das selbe Prinzip wie in Deutschland - fällt die Arbeit auf einen Feiertag, hat der Arbeitgeber Pech gehabt und der Arbeitnehmer ist nicht zur Vorleistung verpflichtet - ausgenommen er erhält einen Ausgleich dafür.