Teilzeit-Arbeit und 400€ Job nebenbei. Steuern darauf zahlen?

3 Antworten

Hallo,

An der Steuerklasse selber würde sich daran alleinig durch den zusätzlichen Minijob nichts ändern.

Es kann aber sein, dass Du wegen des Minijobs nächstes Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen mußt, denn meines Wissens wird das Einkommen hierraus auf das Jahreseinkommen der Teilzeit - Arbeit aufaddiert. Der Arbeitgeber der Teilzeitstelle berechnet die Steuern allerdings auch nur für diese TZ - Stelle.

Ob Du dann Steuern nachzahlen müßtest, hinge letztlich von den gesamten Jahreseinkünften ab ( also TZ + Minijob ), da hier meines Wissens der Steuersatz nach bestimmten Grenzen der Jahreseinkünfte gestaffelt ist.

Im einfachsten Fall kann Dir da schon jemand aus der Lohnbuchhaltung, bzw. Dein Haupt - Arbeitgeber etwas zu sagen.

mfg

Parhalia

Für einen Minijob zahlt der Arbeitgeber eine 2 % Pauschalabgabe für Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag. Damit ist die Steuerpflicht abgegolten und wird unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Deien Steuerklasse richtet sich nach deinen persönlichen Verhältnissen und ändert sich nicht durch die Höhe Deines Einkommens.

alle gehälter über 400€ müssen erst versteuert werden ;)