Teilungsversteigerung zur Aufhebung einer Erbengemeinschaft
Da sich unsere Erbengemeinschaft über den Verkauf des Elternhauses nicht einigen konnte, habe ich nach kanpp zwei Jahren die Aufhebung der Erbengemeinschaft beim Amtsgericht beantragt. Inzwischen haben alle Mitglieder ebenfalls die Aufhebung der Erbengemeinschaft beantragt. Die Verkehrswertgutachten über das Wohnhaus und die landwirtschaftlichen Flächen liegen vor, demnächst erwarten wir noch das Gutachten für 2000 m² Waldfläche. Im Wohnhaus ist nahezu alles Mobiliar und Inventar vorhanden. Nach Auskunft des zuständigen Rechtspflegers kann der Ersteigerer nach einer Fristsetzung das Wohnhaus auf Kosten der Erbengemeinschaft durch eine Firma "entrümpeln" lassen. Trifft dies zu? Nach längerem "googeln" habe ich kein Ergebnis. Darum versuche ich hier einen Rechtskundigen zu finden, der die Aussage des Rechtspflegers bestätigen kann.
Vielen Dank
1 Antwort
Das ist korrekt. Bei den alten Möbeln handelt es sich um Abfälle im Sinne des KrWG, für welche Ihr als Besitzer entsorgungspflichtig seid.