Teilhabe am Arbeitsleben von Rentenversicherung abgelehnt , trotz berufsunfähigkeit?

4 Antworten

Ja, sowas passiert andauernd. Guck noch mal in Deinen Rehabericht, da gibt es nämlich Unterschiede zwischen zur Zeit/ für voraussichtlich über 6 Monate noch/ dauerhaft berufsunfähig. Einmal LTA abgelehnt, heißt noch nicht, dass es hoffnungslos ist. Ich würde erstmal Krankengeld weiterbeziehen bis Aussteuerung, dann kommen die von ganz alleine noch mal wegen LTA.

Hallo Moebe,

Sie schreiben:

Teilhabe am Arbeitsleben von Rentenversicherung abgelehnt , trotz berufsunfähigkeit?

Antwort:

2017 - 1960 = ca. 57 Jahre alt!

Da wird sich der zuständige Kostenträger gründlichst überlegen, ob eine derartige Investition überhaupt einen Sinn ergibt, denn was nützt eine solche Maßnahme, wenn dann kein passender Arbeitsplatz in Aussicht ist!

Wer vor dem 2.1.1961 geboren ist, hat in der DRV Vertrauensschutz wegen Berufsunfähigkeit, wenn die Leistungsfähigkeit im allgemein anerkannten und ausgeübten Beruf auf Dauer, auf 3 bis unter 6 Stunden abgesunken ist!

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/49858/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.pdf

Ob diese Grundvoraussetzung bei Ihnen vorliegt, ist aus Ihren Zeilen leider nicht ersichtlich!

Des weiteren deuten Ihre Zeilen darauf hin, daß die Sozialversicherungsträger den schwarzen Peter hin- und herschieben wollen!

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, daß nichts unter den Tisch fällt, dann stellen Sie zeitnah bei der zuständigen DRV-Rentenanstalt einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente und dann muß die DRV Farbe bekennen!

Wichtig ist, daß Sie Ihre eigene Krankenakte aktuell halten und auf Vordermann bringen, denn die meisten Verfahren werden überwiegend nach Aktenlage entschieden!

http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/fruehrente-beantragen-und-der-rote-faden/

https://www.youtube.com/user/hubkon

https://youtube.com/watch?v=lT893J4l_Co

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Da war dem Träger der Teilhabe das Ergebnis deiner Ärztlichen Untersuchung nicht bekannt.

Geh in Widerspruch.

Dir ist aber klar, dass Berufsunfähigkeit die Deutsche Rentenversicherung nicht interessieren muss, sofern du nach dem 01.01.1961 geboren wurdest?

Bin 1960 geboren