Teich im Garten der Mietwohnung - wer zahlt die defekte Pumpe?

3 Antworten

  1. Wenn Ihr den Defekt verursacht habt, dann habt Ihr auch den Austausch oder die Reparatur der Pumpe zu bezahlen.
  2. Trifft 1. nicht zu, kommt vielleicht die Kleinreparaturklausel zum Tragen. Wie hoch ist die Grenze, die in Eurem Mietvertrag dafür angegeben ist? Ist sie bei 100 € und die Reparaturrechnung ist höher als 100 €, ist es keine Kleinreparatur und Ihr müßt noch nicht einmal anteilig zahlen.
  3. Die Terrasse gehört zur Wohnung. Schließlich wird die Fläche auch zum Teil der Wohnfläche zugeordnet.
  1. Trifft nicht zu, laut Vermieter potentielle Abnutzung, dadurch defekt.
  2. Die Pumpe liegt bei 220€, folglich keine Kleinreparatur.

Klingt als wäre wir da raus 👍

@shartke

Das sieht gut aus für Euch.

Nun ist die Pumpe defekt, der Vermieter erwartet von uns, dass wir sie bezahlen. Wie siehts da rechtlich aus?

Das käme darauf an: Ist die Pumpe überhaupt Bestandteil der Mietsache oder hat der VM etwa bei eurer Besichtigung erklärt, dass sie vom Vormieter angeschafft und zurückgelassen wurde? Habt ihr den Schaden zu verantworten, weil sie trockenlief oder das Sieb nie gereingt wurde? Ist eine Kleinreparaturklausel vereinbart und die Pumpe bis zu dieser Höchstgrenze zu reparieren?

Dann ist an der Erwartung des Vermieters nichts zu beanstanden.

G imager761

Hi Andie,

danke für die schnelle Antwort, gerade der Teil bezüglich der Kleinreparaturen hat geholfen. Im Mietvertrag steht die 100€ Klausel ausdrücklich (bezogen auf die Wohnung nicht neutral Mietsache), daher wäre mein Verständnis, dass wir 100€ zahlen und die Differenz zum Kaufpreis der Vermieter trägt. Was meinst du?

@shartke

Völlig falsch verstanden.

@bwhoch2

Könntest du das näher ausführen?

@shartke

Habe ich in einer eigenen Antwort auf die Frage. Es geht darum, dass im Rahmen einer Kleinreparaturklausel kein anteilige Zahlung bis zur festgelegten Grenze verlangt werden kann.

@bwhoch2

Hab ich danach gelesen 👍