Täuschung beim Fahrrad kauf?
Habe vor 8.wochen ein gebrauchtes Mountainbike gekauft. Jetzt als ich gefahren bin, ist mir der Rahmen gebrochen. Als ich mit dem Fahrrad zu einem Händler ging wieß er mich darauf hin, dass es ein 26“ bike ist und nicht wie im Kaufvertrag vereinbart 27,5“. Muss der Verkäufer das bike.zurück nehmen?
Vielen dank für die Antworten
4 Antworten
Ja, wenn er dir was anderes verkauft hat als abgemacht.
Kommt etwas drauf an, wie stabil er es dir verkauft hat, wenn er dich nicht drauf hingewiesen hat, dass sowas passieren kann und es trotzdem kurz nachdem du es gekauft hast passiert ist musst er es trotzdem zurück nehmen
Bei der Angabe der falschen Radgröße handelt es sich um eine Irrtum. Nicht aber um eine Täuschung. Wenn du nachweisen kannst, dass der Rahmen schon angebrochen war (so was kann man u.U.), als du ihn gekauft hast, könntest du Schadenersatz einfordern, wegen Täuschung.
Kommt drauf an ob er es selber wusste >.< aber denke mal auch, dass es ein Irrtum war
Augen auf beim Fahrradkauf :) Das war wohl arglistige Täuschung. Aber da hast du Lehrgeld bezahlt. Schließlich hattest du vor der Bezahlung einiges an Zeit, um das Fahrrad anzusehen und auf Fehler zu untersuchen. Dass der Rahmen gebrochen ist, kann der Verkäufer sowieso nichts. Vielleicht war er "angebrochen". Evtl. auch eine schlechte Schweißnaht. Aber auch das hätte dir normalerweise vor dem Kauf auffallen sollen. Kann auch kein Fahrrad kaufen und mich eine Stunde später beschweren, warum die Schaltung nicht funktioniert, wie sie funktionieren soll. Oder kann mich auch nicht nach ner Stunde beschweren, wenn der Reifen plötzlich platt ist, weil ich in Scherben gefahren bin, obwohl der Käufer 1 Tag zuvor neuen Mantel/Reifen drauf gemacht hat.
Für einen Rahmenbruch kann doch der Verkäufer nichts.
Auch wenn der Rahmen jetzt gebrochen ist ?