Täter kommt davon nur weil er betrunken war?

11 Antworten

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Mit Sicherheit sagt die Polizei nicht "der geht straffrei aus der Sache" - sowas bestimmt in letzter Instanz der Richter, zumindest aber mal die Staatsanwaltschaft. Nicht die Polizei.

Sollte wirklich eine Schuldunfähigkeit wegen Volltrunkenheit festgestellt werden, greift

§ 323a StGB Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

3,2 Promille sind kaum zu glauben, die meisten Menschen sind da bewußtlos und sicher nicht mehr steuerungsfähig, geschweige denn sexuell potent. Und manch einer überlebt 3,2 Promille nicht.

So oder so: Die Entscheidung trifft ein Gericht und nicht die Polizei.

Drittes Stadium[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Narkose (Blutalkoholkonzentration zwischen 2,5 und 4,0 Promille):

Laut Polizei hat er 3,2 Promille atemalkohol gehabt...

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Richtig. Allerdings sind 3,2 Promille bei einem schweren Alkoholiker durchaus realistisch. Ich war jahrelang mit einem zusammen. Bei einem 3,0-Pegel hat ihm niemand überhaupt etwas angemerkt, weil sein Körper schlichtweg an den Pegel gewohnt war. Sank der Pegel, fiel er in massive Entzugserscheinungen.

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@Zebulon361

"Atemalkohol" ist nicht gleich Blutalkoholgehalt. Und der ist letztlich der medizinische Masstab - "Bewusstlosigkeit" ist ein medizinischer Begriff. Alkoholkonzentrationen für medizinische Befunde werden im Blut erhoben.

Bei einem, der regelmässig mit 3 Promille Blutalkohol unterwegs wäre, gehörte vor allem die Fahrerlaubnis entzogen. Und zwar dauerhaft.

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Die Polizei hat diesbezüglich gar keine Gewalt darüber, ob und welche Strafe der Täter bekommt. Das entscheidet ein Richter, sodenn es zur Anklage kommt.

Aber es gibt ja sowas wie Erfahrung.

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@Kris, UserMod Light

Die Polizei kriegt die Urteile meist gar nicht mehr mit. Bis ein Urteil fällt, sind die längst wieder mit anderen Sachen beschäftigt.

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Der Begriff der Schuldunfähigkeit (umgangssprachlich auch: Unzurechnungsfähigkeit) stammt aus dem Strafrecht. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Begründung, weshalb eine Person rechtlich gesehen keine Schuld an einer bestimmten Handlung trägt. Dies trifft beispielsweise auf Kinder unter 14 Jahren zu, da diese generell als schuldunfähig gelten. Wann laut Strafrecht von einer Schuldunfähigkeit gesprochen werden kann, inwiefern diese bei zum Beispiel Alkohol am Steuer zum Tragen kommt und ob Kraftfahrer, die als unzurechnungsfähig angesehen werden, wirklich straffrei aus der Sache herausgehen, erklärt Ihnen der folgende Ratgeber.

https://strafrecht-online.org/problemfelder/at/schuld/schuldfaehigk/alkohol/

https://www.bussgeldkatalog.org/unzurechnungsfaehigkeit-schuldunfaehigkeit/

https://www.bussgeldkatalog.net/unzurechnungsfaehigkeit/

Das ist etwas, was ich nicht nachvollziehen kann! Auch nicht, wenn solche Leute tödliche Unfälle bauen! Da sollte das Gesetz geändert werden!

Diese Leute haben ja vorsätzlich getrunken, mussten damit rechnen, dass was passieren kann! Sie sind für mich verantwortlich für das Geschehen und müssen zur Rechenschaft gezogen werden!

Sie kommen auch nicht ungestraft davon. Zum einen gibt es die actia libera in causa, die eine Bestrafung möglich macht, zum anderen den Paragraphen des Vollrausch.

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