Suizidversuch (Pillen) —> Psychiatrie Einweisung?
Hey
Jetzt mal rein hypothetisch, fragt mich nicht wieso ich über so etwas nachdenke (oh man :D) :
Was würde passieren, wenn jemand als Versuch eines selbstmordes ganz viele Pillen schluckt, dann Angst bekommt, in die Notaufnahme fährt und der Magen ausgepumpt werden muss, danach mit der Person? Also wenn es jetzt so wäre, dass nichts passiert wäre, also gesundheitlich, durch das sofortige auspumpen.
Würde die Person dann gegen ihren Willen ‚festgehalten‘ werden können für längere Zeit? Also zb in eine Psychiatrie eingewiesen werden, ohne ihre Erlaubnis? Dürfen die Ärzte sowas tun? Was wäre das Vorgehen bei sowas?
Wenn die Person das nicht wollen würde, würden die Ärzte dann eine Empfehlung aussprechen, dass eine therapeutische Behandlung notwendig ist? Aber sonst nichts weiter tun? Oder müsste die Person in eine Psychiatrie oder wo anders bleiben? (Davon ausgehend dass die Person schon erwachsen ist und sonst normal und keine Auffälligkeiten gezeigt hat)
Also wie wäre das Vorgehen danach in so einem Fall?
10 Antworten

Dem Patienten wird nahegelegt, sich stationär in einer Psychiatrie behandeln zu lassen. Die meisten Patienten stimmen der Behandlung dann auch zu.
Lehnt der Patient dies ab, stellt der Arzt eine Einweisung gegen den Willen des Patienten nach dem Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) aus. Diese Anordnung wird dann erstmal durchgesetzt.
Sollte der Patient sich auch in der Psychiatrie am nächsten Tag nicht mit der stationären Behandung einverstanden erklären, muss ein Richter innerhalb von 24 Stunden nach einem persönlichen Gespräch mit dem Patienten die Anordnung bestätigen und einen Zeitraum festlegen. Nach Ablauf dieses Zeitraumes wird erneut geprüft. In der Regel sind das 8-12 Wochen.
Die behandelnden Ärzte entlassen den Patienten natürlich früher, wenn sie keine Suizidgefahr mehr sehen.

Auch ein Verwaltungsvollzugsbeamter muss die Einweisung nach PsychKG als Staatsvertreter bestätigen. Allein kann der Arzt dies nicht durchsetzen. Dies ist bei uns meistens ein ranghoher Feuerwehrmann.
Wenn der Psychologe von einer weiteren Gefahr einer Suizidalität ausgeht, würde eine Einweisung in die Psychiatrie erfolgen. Wenn du danach wieder als psychisch stabil eingeschätzt wirst, wird es keine Einweisung geben.
Nach einem Suizidversuch würde man denjenigen immer in die Psychiatrie überweisen. Man lässt doch niemanden einfach nach Hause gehen, wenn der weiterhin suizidal ist.
Das gilt auch dann, wenn der Suizidversuch mit völig "untauglichen" Mitteln erfolgt ist, also mit einem harmlosen Medikament, bei dem man rein körperlich keine Schäden zu befürchten hat.