Suche möglichst günstigen Notar im Raum Nürnberg

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geh zu deinem Pastor, der darf auch beglaubigen. Der hat keine Gebührenordnung, dem kannst du was spenden und das noch gegen Quittung für die Steuer!

Vergütung
Notare erheben für ihre Tätigkeit Gebühren nach der Kostenordnung (KostO). Diese müssen vom Notar erhoben werden, abweichende Kostenvereinbarungen mit ermäßigten oder erhöhten Kosten sind unwirksam. Die Kostenrechnungen werden durch den Landgerichtspräsidenten oder eine Notarkasse (A.d.ö.R.) in regelmäßigen Abständen überprüft. Damit soll die Unparteilichkeit des Notars gewährleistet werden. In aller Regel werden einem Amtsgeschäft des Notars nach einer Kostentabelle wertmäßig gesetzlich festgelegte Gebühren zugeordnet. Die Notarkosten richten sich daher nicht nach dem Aufwand, sondern nach dem Wert, auf den sich die notarielle Tätigkeit bezieht (dem Geschäftswert). Bei einem Grundstückskauf ist dies regelmäßig der Kaufpreis.

Die Abgabe eines verbindlichen Kostenvoranschlages bereits vor dem Tätigwerden durch den Notar (Durchführung der Beurkundung oder Beglaubigung) ist häufig nicht möglich, da sich die anfallenden Gebühren nach den in den Urkunden enthaltenen Bestimmungen und Regelungen sowie nach den einzelnen durch den Notar vorzunehmenden Tätigkeiten richten. Diese Tätigkeiten stehen letztendlich erst mit Unterzeichnung der einzelnen Urkunden fest. Alle Aussagen von Notaren und Notariatsangestellten im Vorfeld einer Beurkundung/Beglaubigung haben keinerlei bindende Wirkung und stellen lediglich kostenrechtliche Anhaltspunkte dar

Wikipedia

Jaja, schön wenn man einen Wikipedia-Artikel einfügen kann, das mache ich auch immer. Aber leider bringt mir das in meinem Falle herzlich wenig lieber MarcSu denn der Gesetzestext lautet im §45 der Kostenordnung: Für die Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen wird ein Viertel der vollen Gebühr, höchstens jedoch ein Betrag von 130 Euro, erhoben. Und das schwankt.

Hey, da kannst Du jeden nehmen, die haben nämlich für sowas feste Gebührensätze.

Außerdem kannst Du Beglaubigungen auch bei der Stadt machen lassen. Das besagt ja nur, das Original und Kopie übereinstimmen, mehr nicht.

Bei der Stadt habe ich als erstes angerufen da hieß es aber dann ich solle doch bitte zu einem Notar gehen da ich keinen Termin für eine Begutachtug erhalten werde da das die Frist für eine Rückantwort sonst nicht eingehalten werden kann. Naja, war ein versuch, trotzdem Danke

@Twain88

Mein Vater war bei der Bundesbahn, da hätte ich auch Beglaubigungen machen lassen können.

Und ich denke mal,die Dokumente werden nicht so komplex gewesen sein, dass man nicht auf einen Blick hätte erkennen können, das Original und Kopie übereinstimmen, oder?

Die rechnen alle nach der gleichen Gebührenordnung ab.

Naja ich habe aber leider die Erfahrung gemacht das das eben nicht so ist. Meine Schwester hat für die selbe Ausschlagung 10€ gezahlt mein Cousin jedoch 30€ bei einem anderen Notar.

@Twain88

Dann hat sich einer von beiden anscheinend nicht an die Regelung gehalten. Gebührenaufschlag wegen einer zusätzlichen Kopie? Kommt auch ab und zu vor. Normalerweise würde es sich nicht lohnen, für 10€ einen Verstoß gegen die Gebührenordnung zu riskieren. Es sei denn, der Notar ist kurz vor der Pleite :D