Stundenvertrag, kein Geld bei Krankheit oder Feiertag?

9 Antworten

Hallo, evtl. habe ich mich nicht klar ausgedrückt. Ich habe einen Anstellungsvertrag als Teilzeit auf Stundenbasis. Ich arbeite NICHT auf 400.- € Basis. Ich arbeite Dienstags & Mittwochs je 8,5 Std. Meine monatlichen Std lt. Vertrag betragen 65 Std. Die Tage stehen nicht im Vertrag, sondern wurde mündlich festgelegt und bisher ( seit 1.7.14 ) auch immer eingehalten. Der Chef sagt, dass nur geleistete geleistete Stunden bezahlt werden müssen, weil es ein Stundenvertrag ist. :( VG

Was steht denn im Arbeitsvertrag zu den zu leistenden Stunden Woche/Monat und sind die Arbeitstage (Dienstag und Mittwoch) dort auch definiert?

Generell gilt: Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für alle AN. Egal ob Vollzeit-, Teilzeit- oder Minijob.

Wenn Du immer Dienstags und Mittwochs arbeitest und an einem dieser Wochentage ein gesetzlicher Feiertag ist, muss der AG diesen bezahlen als hättest Du gearbeitet.

Variiert die Stundenzahl/Tag, nimmt man eine Durchschnittsbetrachtung als Berechnungsgrundlage. Hier kann man ermitteln, wie viele Stunden der AN im Durchschnitt von z.B. 6 oder 12 Monaten gearbeitet hat. Danach ist auch der Lohn zu bezahlen.

Das nennt sich Entgelt- oder Lohnausfallprinzip und ist im § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Bei Krankheit verhält es sich genau so. Bist Du an einem Tag arbeitsunfähig an dem Du ohne Krankheit hättest arbeiten müssen, muss der AG Dir genau diese Stunden bezahlen. Ist die genaue Stundenzahl nicht festgelegt, gilt wieder die Durchschnittsberechnung.

Die Tage ( Dienstag & Mittwoch ) wurden nur mündlich vereinbart und wurden auch seit Vertragsbeginn 1.7.2014 eingehalten. Ich arbeite 8,5 Std am Tag und im Vertrag steht eine monatliche Stundenzahl von 65.- Std.

@Beate22

Deine Arbeitstage sind somit beweisbar, weil regelmäßig und Krankheitstage oder Feiertage müssen nach dem Entgeltausfallprinzip bezahlt werden. Der AG bezahlt hier entweder die vereinbarten 8,5 Stunden/Tag oder die durchschnittliche Arbeitszeit falls Du auch öfter unterschiedliche Stundenzahlen hast.

@Hexle2

Also sollte ich kommenden Dienstag einen Ausdruck vom Entgeldfortzahlungsgesetz mitnehmen,

@Beate22

Wozu brauchst Du einen Beweis? Der AG soll Dir beweisen, dass er nicht bezahlen muss.

Du kannst ja mal andeuten, dass es das Entgeltfortzahlungsgesetz gibt und er sich den § 4 mal genau anschauen oder, falls er ihn nicht versteht, jemanden der sich auskennt fragen soll.

Viele AG denken der AN glaubt alles was ihm erzählt wird. Manche AG wissen aber selbst nicht viel über geltendes Arbeitsrecht und legen es sich dann zurecht wie sie es gerne hätten.

Das Entgelt ist im übrigen einklagbar. Wenn der AG sich weigert zu bezahlen, setzt man ihm schriftlich eine Frist und schreibt ihm, dass man das Geld, sollte kein Zahlungseingang bis zum gesetzten Termin zu verzeichnen sein, beim Arbeitsgericht einklagen wird.

Ich vermute mal, Dein AG bezahlt. Alles Gute 

@Hexle2

Vielen Dank, dass war wirklich hilfreich. Wie lange muss ich ihm eine Frist geben ? Genügen 2 Wochen ? Oder kürzer ? VG

@Beate22

Sinnvoll wäre die Frist ja zur nächsten Abrechnung. Dazwischen geht es vermutlich garnicht.

@Beate22

Die Frist beträgt meist 7 - 10 Tage

Hallo,

vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Ich bekomme nun die Krank - Tage bezahlt. Nur den Feiertag nicht, da die Tage nicht im Vertrag stehen.

Leider habe ich nun das Problem, dass er andere Arbeitstage verlangt. Dies kann ich nicht machen, da ich ja noch einen Job habe. Er verlangt nun entweder andere Tage oder ich muss kündigen.

Also muss ich mir was anderes suchen.


http://www.guter-rat.de/wirtschaften/recht/arbeitnehmerrechte-was-chefs-duerfen-und-was-nicht

Gleiches Recht: Auch ich habe Anspruch auf LohnfortzahlungOb 400-Euro-Job, Teil- oder Vollzeitkraft – alle Arbeitnehmer haben die gleichen Rechte. Das betrifft insbesondere den Urlaubsanspruch und die bis zu sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Lediglich beim Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche gehen Mini-Jobber leer aus, weil sie nicht über das Arbeitsverhältnis krankenversichert sind.

Du wirst sicher noch fundierte Antworten erhalten. Nur in aller Kürze, es ist nicht korrekt. Krank muß bezahlt werden, wenn du eine AU vorlegst.

Wenn dein Arbeitstag z.B. immer Dienstag ist, muß auch der Dienstag wenn Feiertag bezahlt werden. Sind die Arbeitstage im Vertrag festgelegt? Wenn nicht, könnte es schwierig sein.



Das stimmt aber nicht. nur geleistetete Stunden werden bezahlt. kenn ich zumindest so

@Peppi26

@Peppi: Sei einfach ruhig wenn du keine Ahnung hast... auch wenn du Platin Fragant bist

@Capsoni

Mein Chef sagt auch, dass nur gearbeitete Stunden bezahlt werden. Doch ich konnte doch weder am Feiertag noch als Kranke arbeiten.

Ich glaube ihm allerdings nicht alles

@Beate22

Man muß immer bedenken was das Durchsetzen seines Rechtes für das Arbeitsverhältnis bedeutet. Feiertag kommt ja nicht so oft vor, aber Krank muß bei vorliegen der AU bezahlt werden.

@ellaluise

ja natürlich muss man es beweisen können, aber sie sagt seit sie angefangen hat arbeitet sie die selben Tage, ergo das ist Ihr "gewöhnlicher Arbeitstag". Wenn sie dann an dem Tag krank ist oder wenn es an dem Tag einen Feiertag gibt, gibt es nicht zu lamentieren. Schwieriger - es zu beweisen ist es bei Leuten die an Gleittagen arbeiten. Und um mal einen Kommentar abzugeben über Minijobber, Teilzeit oder Vollzeit. Das hat eher mit der Definition zu tun wie sie lohnsteuerrechtlich zu behandeln sind und nicht wieviele Rechte man hat. Bei Vollzeit ist das Thema ja klar, bei Teilzeit wird es in der Lohnabteilung halt nur auf teilzeit umgerechnet genau so auf Minijobber. Deine "Rechte" werden nicht minimiert.