Stromzähler wurde ohne Wissen abgelesen

7 Antworten

allgemeine praxis. man bimmelt beim nachbarn und schon hat man zugang zum zähler

ist zulässig und machen die oft als stichprobenablesung

"Mein Zähler hängt im gemeinsamen Hausflur und ist somit zugänglich"

Du hast Deine Frage selbst beantwortet

Es geht mir darum, dass es ohne mein Wissen passiert ist. Man hätte sich doch mal ankündigen können oder eine Karte hinterlassen können, dass da etwas gemacht wurde/wird.

@Llortwave

um was zu ändern?? Mein Zähler ist im Keller und wird auch ohne meines Wissens abgelesen. Warum zig tausend Karten drucken "Ihr Zähler wurde abgelesen"?

@Fraganti Das mit dem Stromguthaben macht aus meiner Sicht keinen Sinn, weil was du dabei nicht bedenkst ist die MwSt. denn die bleibt ja immer außen vor und berechnet sich auf den gesamten Verbrauch bzw. Umsatz. Schaffst du dir ein Polster von z. B. 500 Kwh an klingt das zwar gut aber unterm Strich sehe ich da keinen Gewinn, denn steigt im jahr darauf der Preis von z. B. 0,25 auf 0,29 Cent pro Kwh und hast du z. B. einen realen Verbrauch von 1500 Kwh im Jahr könnte man zwar von einem Gewinn sprechen aber durch die MwSt zahlst du im ersten Jahr rd. 95 Eus Mwst.und im Jahr darauf, trotzdem sie das Stromguthaben abziehen, immerhin noch rd. 60 Eus an Steuern und das Geld bekommst du ja nicht wieder. D. h. du hast auf dem Papier viellieicht einen Gewinn aber real hast du immer im Vorjahr draufgezahlt weil du, je nachdem was du an Mehrverbrauch angegeben hast, immer zwischen 30 - 50 Eus oder auch mehr an Steuern verpulverst, denn wie gesagt das Geld bekommt man ja nicht zurück und nur ein geringerer Verbrauch zahlt sich am Ende wirklich aus. Aber wenn du das schon immer so gehandthabt hast dann wirst du ohnehin spätestens bei der Erhöhung der MwSt von 16 auf 19% auf den A gefallen sein, denn durch diese Erhöhung dürfte allen die so rechnen viel Geld flöten gegangen sein (es ist übrigens immer noch nicht vom Tisch das wir irgendwann 25% MwSt. zahlen sollen - wann das komnmt ist lediglich unklar aber schon deshalb würde ich immer nur den realen Stromverbrauch angeben).

Und ganz abgesehn davon hat deine Rechnung auch den Nachteil das man dadurch höher eingestuft wird und man dann 1 volles Jahr höhere Abschläge zahlen muss. Wenn man was sparen will kann man eher 5 Eus auf den Abschlag drauflegen denn dann hat man wirklich ein reales Guthaben wenn der Verbrauch gleichbleibend ist.

Ja kann er.