Stromvertrag vor Belieferung kündigen?

4 Antworten

Schriftlich in Verzug und angemessene Frist setzen bis wann die Belieferung laufen muss, Einzugsermächtigung widerrufen und bei nicht Einhalten kündigen/zurücktreten. Das ganze schriftlich mit Einschreiben /Rückschein. Der Vertrag ist mit der Bestätigung des Antrages zustande gekommen - also muss er gekündigt(davon zurückgetreten werden. Das mit dem Beginn mit Belieferung bezieht sich auf die Laufzeit. Wenn Du eine Mindestlaufzeit hast dann beginnt die mit der Belieferung zu laufen und nicht schon bei zustande kommen. Da du in der Grundversorung hängst hast du jetzt zwei Verträge - die Grundversorgung ist ja auch einer. Wenn du einen neuen Anbieter hast dann über nimmt der die Kündigung der Grundversorgung, die musst du also nicht kündigen. Aber woran hängt es denn? Ich habe schon den fünften Anbieter - jedesmal ohne Probleme gewechselt.

Danke für die schnelle Antwort. Es hängt am Stromanbieter, der angeblich den Vertrag beim Netzbetreiber nicht kündigen kann, da die Zählernummer nicht bekannt wäre. Doch das ist Schwachsinn.

@Chaoshuhn

Die Zählernummer gibst Du im Antragsformular an. Sicher das die dort angegebene die von deinem Zähler ist? Keinen Zahlendreher oder so?

das heißt mit anderen worten: wenn du von deinem neuen anbieter den Schrieb bekommen hast wo "herzlichen glückwunsch" drin steht, der Vertrag zu Stande kommt. du also von diesem Tag an, sofern du ihn online, am telefon oder an der Haustüre abgeschlossen hast, 14 Tage Zeit hast, von dem Vertrag zurück zu treten.

mit Vertragsbeginn ist gemeint, dass von dem Tag an, an dem sie anfangen, dich zu beliefern je nach dem was du für einen Vertrag abgeschlossen hast, du 3, 6, 12 oder 24 Monate an diesen Lieferanten gebunden bist.

aus meiner sicht stellt sich hier die frage, ob ein Zustandekommen des Vertrages vom Vertragsbeginn überhaupt entkoppelt werden darf. es könnte ja rein theoretisch sein, dass sich in der Übergangsphase entscheidene faktoren ändern z.b. dass der Strompreis steigt...dann hättest du als Kunde theoretisch normalerweise ein Sonderkündigungsrecht, sofern die Strompreissteigerung sich nicht auf Steuern oder Regelabgaben begründet. was aber, wenn sich nun der Anbieter darauf beruft, dass der Vertrag zwar zu Stande gekommen sei, aber noch nicht begonnnen habe...

hier stellt sich die frage, wie lange du schon in der Warteschleife verharrst. ich gehe fast davon aus, dass es doch eigendlich eine Möglichkeit geben sollte, aus dieser nummer wieder heraus zu kommen. aber ohne einen auf verbraucherecht spezialisierten Helfer z.b. die Verbraucherzentrale oder einen freien rechtsbeistand kommst du aus der Nummer wohl nicht so einfach raus

lg, anna

der stromanbieter , zu welchem du wechseln möchtest , übernimmt das für dich -ist bei fast allen anbietern so und du brauchst dich um nichts zu kümmern .-lg.

In dem Fall wird nicht gekündigt sondern widerrufen. Schreibe einen Wideruf per Mail Fax oder Brief und suche dir einen Anbieter welcher dich auch schnell beliefern kann ohne dieses hin und her. In der Zwischenzeit bist du ja beim Grundversorger also gar kein Thema ;) lg