Stromanbieter übergangsweise in der Grundversorgung

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Hallo nexus66,

zu Beginn: Der Einwand von "odenwald1" ist sicher eine Überlegung wert. Obwohl ich meine, dass bei Versorgungsunternehmen immer jemand im Hs. ist, zumal die Umstellung (das Schalten) eines Anschlusses, nach Voreintrag, automatisiert erfolgt. Aber diese Gedanken sind natürlich nur meine Annahmen. Ein bisschen ist es wohl, wie beim Schalten eines Telefonanschlusses, was man nie für einen Freitag beauftragen sollte. Funktioniert der dann nicht, sind die Techniker erst einmal im WE und man wartet mindestens bis Montag, bevor sich überhaupt etwas tut. :-(

Aber nun ...

Bitte entschuldige, aber mich verwirren deine Ausführungen zu Tarif und Sonderkündigungsrecht.

Wie meinst du das?

Ist an den laufenden Tarif eine Bonuszahlung (nach 12 Mon.) gebunden?

Wenn ja, wäre es sicher sinnvoll, diesen bis Mitte Februar laufen zu lassen. Hängt von dessen Höhe und dem fälligen monatlichen Grundbetrag ab. Und davon, ob klar/sicher ist, dass die alte Wohnung noch nicht wieder bezogen wird.

Bleibt sie nicht frei, ginge dies auch, wird aber vielleicht komplizierter, weil du sicherstellen musst, dass der Zählerstand bei Auszug beweissicher festgehalten und an Stromio und den Grundversorger übermittelt wird.

Hier kann vielleicht ein Foto mit eingeblendetem Datum hilfreich sein. Bei Digitalaufnahmen ggf. auch in den zusätzlichen Bild-Daten enthalten.

Also: Wenn es auch um einen Bonus geht - der laufende Vertrag wird durch einen Umzug immer unterbrochen/beendet (Wechsel der Abnahmestelle) - kündige den aktiven Vertrag, jetzt(!), fristgerecht(!), zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit (z.B. 15.02.2014 bis 14.02.2015).

Zusätzlich erteilst du Stromio einen Neuauftrag für die neue Wohnung, mit dem Terminwunsch, "schnellst möglich". Dies klappt, sofern alle Daten korrekt vorliegen, vielleicht noch vor dem Jahreswechsel.

Ihr zahlt dann zwar weit Abschlag, da ja aber kein Strom mehr verbraucht wird, müsste am Ende effektiv nur der Grundbetrag stehen bleiben. Der Minderverbrauch sollte sich in der Endabrechnung widerspiegeln. Der Bonus bliebe erhalten!

Spielt ein Bonus keine Rolle mehr, Beantrage bei Stromio die Belieferung für die neue Wohnung, durch einen "Umzugs-Auftrag", auf der Stromio-Website, zu deinem Wunschtermin, bzw. wieder zu "schnellst möglich".

Eine zwischenzeitliche, kurzfristige Grundversorgung sollte, meiner Meinung nach, vernachlässigbar sein. Was bleibt sonst wohl auch?

Nexus66, ich hoffe, meine Ausführungen helfen dir etwas. Sollten dennoch Fragen offen sein, melde dich gerne.

Gruß, und viel Glück im neuen Heim!

hsb

Dank Euch beiden. Ich habe zum 15.12. gekündigt - mir war gar nicht klar, dass das so einfach geht! Die Bestätigung kam heute, super!

ist ein Blödes datum da arbeitet niemand.zwischen den jahren und die ersten paar Tage auch..., habe den fehler letztes jahr auch gemacht ich wurden dann erst nach dem 6 .1 umgestellt und war dann in der Grundversorgung (automatisch) danach dann bei dem neuen Anbieter. Die paar Tage haben mich rund 50 EUro damals gekostet.