Strom zahlen - Mitbewohner will nicht - Anzeige oder so möglich?

8 Antworten

egal wer den Mietvertrag abgeschlossen hat, WER hat den Vertrag beim Versorger abgeschlossen, das ist der Schuldner gegenüber dem Versorger. An diesen wendet dieser sich. Wie er mit den übrigen Bewohnern das abrechnet, ist sein Problem. Der Posten sollte explizid im Mietvertrag festgehalten werden, üblicherweise ist das der Mieter der im MV steht

rechtlich gesehen ist es hier eigendlich ganz einfach. Person B ist der vertragspartner des energieunternehmens. also ist Person B auch dafür verantwortlich, dass die gelieferte Energie auch bezahlt wird.

der rest ist ein vertrag zwischen den personen A. B und C. das ist eine zivilrechtliche angelegenheit. eine Anzeige bringt in dem fall also nichts. hier müsste man über einen rechtsanwalt einen sogenannten titel erwirken. das wiederum geht dann über das zuständige amtsgericht.

es gibt aber noch einen einfacherern weg. person A, inhaber der Mietwohnung kann Person C auch ohne handfeste begründung jeder zeit relativ kurzfristig, ich denke hier wären 7 Tage angemessen, auf die straße setzen. als Grund für die Kündigung reicht hier ein zerütteltes vertrauensverhältnis. das m.E. auch schon darin besteht, dass vereinbarungen wie die beteilugungen an Energie- und sonstigen nebenkosten nicht erfüllt wurden.

ggf. reicht es ja auch schon damit zu drohen...

lg, Anna

Auch wenn die Frage schon etwas älter ist, antworte ich mal trotzdem.

In dem Fall läuft der Stromkostenvertrag auf Person B. Das heißt, dass die anderen zwei eigentlich aus dem Schneider wären und nur Person B die Schulden hat.

Werden die Schulden nicht bezahlt, hätte ausschließlich Person B dieses Problem. Der Stromanbieter wird die Forderung nur von Person B einfordern. Nach einiger Zeit werden Briefe vom Inkasso, und später vom Gericht kommen. Wird ein Titel erwirkt, gilt dieser nur für Person B.

Person B hätte alles besser überdenken müssen. Wie, oder von wem die Schulden bezahlt werden, ist dem Stromanbieter egal. Werden die Schulden nicht gezahlt, hat lediglich Person B ein Problem.

Anzeige oder so möglich?

Nein. Es ist keine Straftat schulden nicht zu bezahlen. Außerdem ist gar nicht klar ob C überhaupt eine Abrechnung bekommen hat. C ist ja nicht Vertragspartner des Energielieferanten, kann diesen also nicht aus einem Vertrag schulden. Auch scheint C nur einen Mietvertrag mit A zu haben, da A ja Mieter der Wohnung ist und somit nur A untervermieten kann. Ich sehe also nicht woraus B von C irgendwas fordern könnte.

Wenn es da keinen Vertrag gibt zwischen den Personen, wird es schwierig das Geld zu bekommen.