Strafe: Wie errechnet sich ein Tagessatz (TS)?
Ich habe ein großes Problem, auf mich kommt eine erhebliche Strafe zu und es werden mehrere Tagessätze sein.
Wie hoch ist aber ein Tagessatz? Ich habe gelesen es sei 1/30 des Lohns. Vom Bruttolohn oder vom Nettolohn? Und wird da erst noch etwas abgezogen was man zum leben braucht oder wird es fix von dem Lohn abgezogen? Konnte keine Infos dazu finden.
4 Antworten
Ein Tagessatz ist ein Dreissigstel des Monatsgehaltes - netto. So steht es im Gesetz und so ist es auch!
So berechnet sich ein Tagessatz:
(Monatlicher Nettolohn + sonstige regelmäßigen Einnahmen - Unterhaltszahlungen) / 30
Es gibt aber keine gesetzlich verbindliche Formel. Das Gericht muss auch individuelle außergewöhnliche Belastungen berücksichtigen, damit die Tagessatzhöhe nicht unverhältnismäßig wird. Nicht berücksichtigt werden in der Regel Schulden oder die eigene Miete, die man zahlt.
Im Internet gibt findet man auch Hilfe, z. B. kann man auf www.tagessatzrechner.de seinen persönlichen Geldstrafen-Tagessatz ausrechnen und bekommt noch angezeigt, welche Geldstrafe man im Fall der Fälle zahlen müsste.
Ein Tagessatz ist schlicht und einfach 1 Dreißigstel deines Nettoeinkommens.
Mein lieber Herr Schwachsinn, dann sage mir bitte, wo dies in der StPO steht. Der Tagessatz basiert u.a. auf den Angaben von $ 40 StGB. Ich gebe dir gerne Recht, wenn du mir die Quelle angeben kannst, wo genau steht, daß § 40 StGB Schwachsinn ist. Wer sich in dieser Weise äußert, der sollte auch die Quelle dazu angeben können.
Das waren ein paar schwachsinnige Zwiebeln zuviel!
Man sollte sich vorher immer erst kundig machen, mit wem man sich mit einem solchen Schwachsinn anlegt, ob derjenige vielleicht etwas mit der Sache zu tun hat. Ich habe auch schon gesehen, wie sich jemand über destilliertes Wasser mit einem Diplom-Chemiker angelegt hat, wie ein Oberstufenschüler einem Physikprofessor erklären wollte, was in Physik richtig ist usw usw ..... Ich finde das immer wieder lustig. ABer wenn es darum geht, die Quellen zu nennen, warum etwas so und so ist, dann spätestens heißt es normal Farbe zu bekennen.
Es kommt auf dein Einkommen und evtl. Vermögen an, kann der Richter festlegen! Ein reicher Sack müsste z.B. 3000,- Euro Tagessatz berappen und ein Arbeitsloser dagegen vielleicht nur 7,- Euro! So ungefähr kann man sich das vorstellen.
Schwachsinn. Les mal die StPO!