Strafe fürs Züchten von Listenhunden?

6 Antworten

Nichts ist so hirnrissig, wie die Fehler der Halter mit Strafen für die Hunde zu belegen. Zum Beispiel Niedersachsen hat das erkannt. Es gibt Gemeinden, wo immer noch polemische Schwachmaten Politik machen und lokal die Liste erhalten, aber landesweit gibt es ein neues Gesetz. Man muss wenn man einen Hunde neu anschafft und noch keinen hatte, einen ausführlichen Sachkundenachweis ablegen. Der ist nicht schwer. ABER - man kann ihn verlieren. Wenn man einen Hund zu Aggression erzieht und er jemanden angreift, verliert man das Recht, einen Hund zu halten, bis man nachweisen kann, dass man NICHT mehr ein krankes Ars***och ist, das Hunde foltert und sie aggresiv macht. Zum ersten mal werden nicht die Hunde, sondern die Hundefolterer bestraft und das ist gut so. Nicht wer eine bestimmte Rasse hat, sondern wer IRENDEINEN Hund aggressiv macht, egal ob Mastiff, Rottweiler, Schäferhund oder Border Terrier, verliert das Recht, einen Hund zu halten. Ein Hund, der einen Menschen anfällt, führt dazu, dass dem Ars***och, dass den Hund dazu erzogen hat, Folgen entstehen. Also zieht her und haltet knuddelige Rottweiler und schmusige Staffs.

Wenn bestimmte Hunderassen vom Gesetzgeber verboten werden, dann hat das auch seinen guten Grund. Denn jede Rasse hat bestimmte Wesenszüge, Stärken und Schwächen. Warum arbeitet z.B. die Polizei fast ausschließlich mit Deutschen und Belgischen Schäferhunden, Rottweiler oder Riesenschnauzer. Oder Jäger mit Dackeln, Beageln und Settern? Ich selbst war früher Diensthundeführer und kenne mich sehr gut mit der Thematik aus. Daher habe ich bestimmt nichts gegen Hunde, wohl aber etwas gegen überzüchtete Rassen.

Das ist in Deutschland in jedem Bundesland anders geregelt, manchmal sogar noch von Landkreis zu Landkreis oder Stadt zu Stadt verschieden. Ebenso die Liste an Rassen und Kreuzungen die auf der Verbotsliste stehen.

Also, frage direkt beim Ordnungsamt nach, das für den Wohnsitz zuständig ist, dort bekommt man die entsprechende Auskunft.

Ich kenne z.B. Gemeinden, wo etwa die Zucht und der Handel von und mit dort verbotenen Hunden mit 50.000 € Bußgeld geahndet werden kann, zzgl. Einziehung sämtlicher Tiere.

a es ist Verboten, du wirst nie wieder Hunde halten dürfen und es gibt eine saftige Geldstrafe, bis hin zu Gefängnis. Das Verbot wurde nicht ohne Grund erlassen.

Die aktuellen Hundegesetze sind vollkommener Bullshit. Ein Dackel ist tausendmal aggressiver als ein Stafford trotzdem welcher ist verboten? Ein kangal beißt dich mit einem Biss in zwei hälften. Ist der kangal verboten oder die amerikanische Bulldogge?

@WastedYout

halte dich an die Gesetze ob es dir passt oder nicht ob sie richtig sind oder Falsch ist dabei egal es gibt sie nun mal und gut ist. Mach es einfach züchte und halte uns auf dem laufenden, wie hoch deine Strafe war. Danke fürs Gespräch

Du kannst alternativ auch Kontakt zum dcbt oder gbf aufnehmen. Das sind die beiden Vereine in denen die Rassen gezüchtet werden. Die haben sicherlich alle Antworten auf diese Frage. 

Dir ist schon klar das Listenhund der Kategorie 1 überhaupt nicht gezüchtet werden dürfen in Deutschland.

@Jesaya007

Ich habe mich nicht auf ein Bundesland bezogen, eben weil ich das nicht sicher weiß. Ich habe dir einen Rat gegeben wo du genauere Informationen dazu bekommst. Denn es ist nicht in ganz Deutschland verboten. Wenn du aber keine Antworten willst, dann stell doch keine Fragen.

Die Zucht von staffords sind in jedem Bundesland verboten außer in Niedersachen und Schleswig Holzstein.

@WastedYout

Und die gehören nicht zu Deutschland? 

Wo beziehst du diese Information denn her, dass das die beiden einzigen Bundesländer sind, in denen das züchten erlaubt ist? Ich lerne ja in Sachen Erdkunde gerne noch dazu. :-) 

Es gibt das Listenhundgesetz. Dort sind potentiell gefährliche Hunde aufgeführt und das Gesetz regelt die Zucht, Haltung und Erwerb von solchen Hunden. Das Gesetz ist in zwei Listen unterteilt. Kategorie 2 ist in jedem Bundesland anders und bei denen ist das generell lockere. Kategorie 1 ist in jedem Bundesland gleich in dem die Listenhundgesetze gelten. Kategorie 1 enthält: den Pitbull Terrier, den American Stafforshire Terrier, Shaffordshire Bullterrier und den Bullterrier. Diese sind verboten zu züchten, zu halten und zu erwerben. Man kann sie nur erwerben aus dem Tierheim wenn man über einen Sachkundenachweis verfügt und man nicht vorbestraft ist