Strafe für Wildern?

7 Antworten

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__292.html

(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts

1.
dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder
2.
eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

1.
gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2.
zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder
3.
von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich

begangen wird.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für die in einem Jagdbezirk zur Ausübung der Jagd befugten Personen hinsichtlich des Jagdrechts auf den zu diesem Jagdbezirk gehörenden nach § 6a des Bundesjagdgesetzes für befriedet erklärten Grundflächen.

Theoretisch könnte es in Freiheitsstrafe enden. Aber soweit kommt es selten bis nie. Mit einer dicken Geldstrafe kannst du aber rechnen. Hast du denn überhaupt eine Genehmigung dazu? 

Eine Genehmigung zum Wildern? Was soll das denn sein?

@Aliha

Tschuldige, meinte einen Jagdschein.Man wildert da zwar auch nicht, aber vielleicht meint der FS das. 

Min hohe Geldstrafe und vorbestraft. Wenn Kfz verwendet wird zum erlegen oder abtransport kommt der Führerschein und je nach dem das Auto weg. Es lohnt nicht.

Geht glaube ich je nach dem wie schwer das Vergehen ist bis Freiheitsstrafe.

Wenn das nicht erhebliche Geldstrafen

Und wenn du eine Waffe besitzt mit Waffenschein dann wird der dir glaube ich auch entzogen.