Strafe bei Straftat nach BtMG mit Heroin versuch?

4 Antworten

Nach deiner Schilderung gibt es viel zu viele Unklarheiten. Am relevantesten ist zunächst, ob die Substanz tatsächlich illegale Stoffe enthält oder nicht. Nicht illegal = keine Strafe. Dann ist relevant ob die Bestellung tatsächlich verschickt und von der Polizei oder dem Zoll abgefangen wurde oder ob nur deine Bestellung aufgeflogen ist. Bei zweiterem bestehen sehr gute Chancen nicht strafrechtlich belangt zu werden, da die Polizei in solchen Fällen oft Schwierigkeiten mit der konkreten Beweisführung hat. Angenommen die Ware befindet sich aber bei der Polizei und es wäre keine geringe Menge mehr (bei weichen Drogen wäre 2,5g eine geringe Menge, hier keine Ahnung), dann könnte Handel unterstellt werden, was recht erhebliche Strafen zur Folge haben kann- Gefängnis allerdings höchstens bei Vorstrafen. Normalerweise schreibe ich hier immer, dass man nicht für alles einen Anwalt braucht- hier erscheint mir ein Anwalt aber mehr wie ratsam.

Wie bescheuert muss man sein, sich irgendeinen Chemiecocktail aus dem Netz zu bestellen (und das auch noch nehmen zu wollen)? Natürlich landet das beim Zoll!

Es heißt übrigens *Psychedelika*

Jaja dann würde ich mich halt in Zukunft von Drogen fern halten. Am besten hättest du nie mit Drogen angefangen. Weder sie zu bestellen noch sonst irgendwas zu tun. Drogen sind 💩!!

2.5 Gramm = 50 Einheiten Hää also pro Einheit 0.05 Gramm hmmm kann glaub nicht sein. Knast kommst du auf keinen Fall. Höhestens Geldstrafe oder so

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung