strafe bei ampelrennen

8 Antworten

Dazu gibt es ein Urteil des OLG Hamm aus dem März 2013.

Zitat daraus:

Einer vorherigen Absprache aller Beteiligten zu einem Rennen bedürfe es nicht. Die vom Amtsgericht angeordneten Rechtsfolgen entsprä- chen der Sach- und Rechtslage. Gründe, von der Regelbuße nach dem Bußgeldkatalog abzusehen, habe das Amtsgericht zu Recht nicht festgestellt. rechtskräftiger Beschluss des ersten Senats für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.03.2013 (1 RBs 24/13)

Nach meiner Erfahrung (habe schon ein paar solcher Rennen angezeigt) wird es schwierig aus der Nummer rauszukommen. Es geht bei dem Rennen nicht darum die erlaubt Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten (hast du aber ja wohl gemacht) sondern um die Beschleunigung von mindestens zwei Fahrzeugen zu vergleichen.

Das ganze ist der Tatbestand

129618

Sie nahmen als Kraftfahrzeugführer an einem nicht genehmigten Kraftfahrzeugrennen teil.

§ 29 Abs. 1, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 248 BKat

4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot und 400 Euro Geldbuße

schmalomat 
Fragesteller
 23.03.2014, 23:13

Hallo, danke für dein Bemühen. Mein Renngegner hat die Strafe angenommen weil er sich keinen Anwalt leisten konnte. Ich bin aber wiederrum vor Gericht gezogen, da meine Unterschrift ,die ich nur für meine Personalien gegeben habe, gegen mich verwendet wurde. Ich hab dann als Zeugen meinen Renngegner angegeben und dieser hat ausgesagt, dass es auch für ihn nicht als Rennen galt, sondern nur eine zufällige schnelle Beschleunigung beider Autos, was auch auf Grund der mir im Vorraus bekannten Leistungsunterschiede rein logisch betrachtet unsinnig wäre. Das Gericht sprach mich frei, da durch mehrere Faktoren nicht einwandfrei feststellbar war, dass ich vorsätzlich an einem Beschleunigungswettbewerb teilgenommen hab.

LG

freede  03.04.2014, 08:37
@schmalomat

Dann hast du in diesem Fall auch eine Portion Glück gehabt... wenn dein "Renngegner" nicht ausgesagt hätte, wäre wohl ein anderes Urteil gefallen.

Das Gericht sprach mich frei, da durch mehrere Faktoren nicht einwandfrei feststellbar war, dass ich vorsätzlich an einem Beschleunigungswettbewerb teilgenommen hab.

Dieser Satz bedeutet: "Im Zweifel für den Angeklagten". Du wurdest also nicht frei gesprochen weil du nachweislich kein Rennen gefahren bist, sondern weil man es dir nicht zu 100% beweisen konnte.

Hoffentlich hast du daraus gelernt.

Gruß

Die Teilnahme an einem Kraftfahrzeugrennen ist eine Ordnungswidrigkeit, die gegenüber dem Fahrzeugführer mit einer Geldbuße in Höhe von 400 Euro (zzgl. 28,50 Euro Gebühren und Auslagen) sowie mit 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot geahndet werden kann.

Für Fahranfänger auf Probe handelt es sich um eine schwerwiegende Zuwiderhandlung ("A-Verstoß"). Das bedeutet, dass Probezeitmaßnahmen unausweichlich sind, falls der zu erwartende Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Da du bereits die erste Stufe der Probezeitmaßnahmen erklommen hast, wäre nun die zweite (eher harmlose) Stufe an der Reihe: Du wirst schriftlich verwarnt und es wird dir nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung (das ist keine MPU!) teilzunehmen, wofür es zwei Punkt Rabatt gibt.

Allerdings: Du kannst deine Unterschrift unter dem Polizeiprotokoll widerrufen und das würde ich dir auch dringend empfehlen. Ein Autorennen ist doch noch etwas anderes als lediglich das "sehr zügige" Beschleunigen zweier Fahrzeuge an einer grün werdenden Ampel. Ein einigermaßen erfahrener Verkehrsrechtsanwalt hat gute Chanen, dich da herauszuboxen. Suche also einen solchen auf.

Hallo schmalomat,

illegale Autorennen sind zwar in der Tat verboten und es droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren bei dem Ihr mit einem Monat Fahrverbot, 400 Euro Bußgeld und 4 Punkten in Flensburg belegt werden könnt.

Aber laut gängiger Rechtsprechung hat immer noch die Definition des Urteils (OVG Nordrhein‐Westfalen v. 12. 6. 1996 in DVBl. 1996, 1449) mit folgender Aussage bestand:

„Rennen“ ist ein Wettbewerb oder ein Teil eines Wettbewerbs oder eine Veranstaltung, bei der unter mindestens zwei teilnehmenden Fahrzeugen der Gewinner danach ermittelt wird, mit welchem von ihnen eine bestimmte festgelegte Fahrtstrecke in der kürzesten Zeit durchfahren worden ist >

Bei dem von Dir beschriebenen Sprint, gab es aber anscheinend weder eine genau festgelegte Strecke, noch ging es um das Erreichen eine Höchstgeschwindigkeit.

Ich bin zwar sonst kein Fan von Rechtsanwälten, aber hier würde ich an Deiner Stelle durchaus einen in Anspruch nehmen, Akteneinsicht nehmen lassen und sehen, ob der Rechtsanwalt da was machen kann. Ich sehe hier jedenfalls durchaus eine Chance, dass ihr ungestraft davon kommt.

Was hier noch in Frage kommen würde, wäre allerdings ein Verwarngeld, wegen unnötiger Verursachung von Lärm oder wegen Verursachung einer Vermeidung von unnötigen Abgasen (eher unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich) was beides mit jeweils 10 Euro geahndet werden kann, aber es gibt dafür weder Punkte, noch Führerscheinentzug und somit auch keine Konsequenten im Bezug auf die Probezeit.

Schöne Grüße
TheGrow

freede  08.09.2013, 13:50

Hallo TheGrow.

Das OLG Hamm hat dieses Jahr mal wieder ein Urteil zum Straßenrennen gesprochen. Siehe auch

http://www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/archiv/2013_pressearchiv/49-Autorennen.pdf

Das komplette Urteil (auch die Entscheidung vom AG Dortmund) habe ich auf dem dienstl. Rechner.

Es geht daraus hervor, dass ein Straßenrennen bereits vorliegt wenn zwei VT nebeneinander stehen und an einer Ampel Vollgas geben.

JotEs  08.09.2013, 17:03
@freede

Nun, das in dem Hammer Urteil beschriebene Verhalten unterscheidet sich aber doch sehr von dem, was der Fragesteller beschrieben hat. Demnach haben der Fragesteller und sein "Gegner" beide an einer Ampel bei grün stark beschleunigt - und das war's. Starkes Beschleunigen aber ist nicht grundsätzlich verboten, jedenfalls gibt es keine Vorschrift, die eine zulässige Höchstbeschleunigung vorschreibt.

Wenn nun also zwei Autofahrer an einer Ampel stark beschleunigen, so begründet das vielleicht den Verdacht, es könne sich um ein illegales Autorennen handeln. Für den Nachweis aber, dass es sich dabei tatsächlich um ein solches Autorennen gehandelt hat, genügt das meines Erachtens nach nicht. Immerhin handelt es sich bei einem Kraftfahrzeugrennen um eine Vorsatztat. Um aber nachweisen zu können, dass beide Kraftfahrzeugführer stark beschleunigt haben, um vorsätzlich ein Rennen auszutragen, müsste da schon noch etwas mehr hinzu kommen, wie etwa mehrfaches Fahren im Kreis, so wie es in dem Fall, auf den sich das zitierte Urteil bezieht, vorlag.

Es geht daraus hervor, dass ein Straßenrennen bereits vorliegt wenn zwei VT nebeneinander stehen und an einer Ampel Vollgas geben

Aus dem Hammer Urteil geht das nicht hervor ... das Dortmunder Urteil finde ich im Internet leider nicht...

TheGrow  08.09.2013, 17:38
@JotEs

Hallo freede,
hallo JotEs,

wenn das so wäre, dass immer ein illegales Rennen vor liegt, wenn zwei Autos an der Ampel stark beschleunigen, würde ich mich ja selbst jeden Tag strafbar machen.

Ich habe mir nicht ein Fahrzeug gekauft, welches 200 PS hat um damit anzufahren wie eine alte Oma.

Wenn ich an der Kreuzung stehe, beschleunige ich schon sehr stark. Das mache ich aber egal ob Jemand neben oder ob jemand hinter mir steht und auch wenn ich alleine unterwegs bin. Das hat auch nichts mit einem illegalen Autorennen zu tun, sondern einfach mit Freude am Autofahren zu tun.

Und den Polizisten, der mir in Zeiten von ASR (oder wie die anderen Fahrzeughersteller auch ihre Antischlupfreglung nennen mögen) sagen kann, ob hier eine Vollgasfahrt oder nicht vorliegt möchte ich sehen.

Weder quietschen bei mir die Räder, noch fahre ich schneller, als es die Straßenverkehrsordnung zulässt. Und wenn neben mir einer steht der ebenfalls stark beschleunigt, dann ist das eben so, hat aber mit einem Rennen nichts zu tun, sondern lediglich damit, dass ich mit 200 PS nicht anfahre, als hätte ich eine 34 PS - Ente ( Falls die jüngeren der User hier überhaupt noch wissen, wie eine Ente aussieht :-) ).

Das wichtigste ist immer, dass man weder andere Verkehrsteilnehmer schädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt Und an diese Grundregel halte ich mich.

Und wenn ich den Fragesteller richtig verstanden habe, hat er auch nur stark, wie auch sein Nebenmann beschleunigt, bis er die zulässige Höchstgeschwindigkeit (von mir aus auch 10 oder 20 km/h mehr) erreicht hat, aber fern ab jeglichen Renncharakters.


Gleichzeitig möchte ich aber noch einmal ergänzen, dass der Tatbestand des illegalen Rennens erfüllt sein kann, wenn sich die beiden Partner "nur zufällig* getroffen haben und trotzdem über eine längere Strecke versucht haben den anderen abzuhängen. Dazu zählen aber nicht die paar Meter, die man braucht um an der Ampel von 0 km/h auf 60 km/h zu beschleunigen, möchte diese Tatsache hier trotzdem erwähnen, damit hier nicht einige denken, man kann hier Kilometerlang sich wie die irren durch die Straßen hetzen und geht dabei straffrei aus.

Man muss sich ja auch mal paar Gedanken über den Sinn des Verbotes für illegale Autorennen machen. Es geht dabei da rum, dass man den Leuten habhaft werden kann, die auf halsbrecherische Art ohne Rücksicht auf Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer durch die Stadt rasen.

Ich weiß dass ich gleich wieder schimpfe bekomme, weil es einige Herren in grün hier etwas anderes sehen und bei solchen Fahrten gleich paar Tagebuchnummern erhaschen wollen :-)

Aber noch ein weiterer Zusatz.

Wer meint, mit 400 Euro, 4 Punkten und einem Monat Fahrverbot leben zu können und das sei ein gutes Rennen wert, dem sei gesagt, dass ein Anfangs vergnügliches Rennen schon viele und vor allem oft unbeteiligte das Leben gekostet hat und im übrigen ist die Grenze auch sehr schwimmend um im Straftatbestand der Straßenverkehrsgefährdung zu kommen. Und dann ist der Lappen ganz schnell für lange Zeit weg. Und spätestens dann kann auch dann ganz schnell mal die MPU fällig sein.

Schöne Grüße
TheGrow

freede  09.09.2013, 12:49
@JotEs

Aus dem Hammer Urteil geht das nicht hervor

Suche ich raus und reiche es die Tage nach.

freede  09.09.2013, 12:54
@TheGrow

Und wenn neben mir einer steht der ebenfalls stark beschleunigt, dann ist das eben so, hat aber mit einem Rennen nichts zu tun, sondern lediglich damit, dass ich mit 200 PS nicht anfahre...

Das sieht und AG und auch unser LG deutlich anders.

Ich weiß dass ich gleich wieder schimpfe bekomme, weil es einige Herren in grün hier etwas anderes sehen und bei solchen Fahrten gleich paar Tagebuchnummern erhaschen wollen

  1. Blau
  2. Was bringt mir die Tagebuchnummer? Hab noch keinen Chef erlebt der mir dafür auf die Schulter klopft...

Bei uns gibt es ein großes Problem mit einer "Tuningszene" und den daraus hervorgehenden Verstößen. Man kann da schon sehr gut unterscheiden ob zwei VT nebeneinander stehen und "nur" zügiger losfahren oder ob sie ihre Beschleunigung messen wollen und damit ein Rennen fahren. Ich kann das zumindest gut zu Papier bringen... finden auch unsere Verkehrsrichter.

TheGrow  09.09.2013, 13:08
@freede

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass das die Gerichte anders sehen. Der Beschleunigungsvorgang wenn ich an der Ampel anfahre dauert von 0 - 50 km/h vielleicht 5 Sekunden. Nach dem Anfahren ist der Thempomat drin.

Welches Gericht macht aus den 5 Sekunden ein illegales Straßenrennen? Das Urteil und die Begründung möchte ich sehen.

TheGrow  09.09.2013, 13:55
@TheGrow

Man kann da schon sehr gut unterscheiden ob zwei VT nebeneinander stehen und "nur" zügiger losfahren oder ob sie ihre Beschleunigung messen wollen und damit ein Rennen fahren. Ich kann das zumindest gut zu Papier bringen... finden auch unsere Verkehrsrichter.>

Sorry, hatte den Satz stumpf überlesen. Klar, wenn es wirklich ein Rennen ist, sieht die Sache ja auch anders aus. Ich fahre ja auch keine Rennen.

Wie das beim Fragesteller war kann ich natürlich nicht sagen, war ja nicht mit dabei, aber so wie ich ihn verstanden habe, haben die beiden Autos nur einen ganz kurzen Sprínt hingelegt. Aber selbst mit einem nicht getunten Auto dauert das Anfahren und Beschleunigen bis auf 60 keine 6 Sekunden. Wenn da wirklich nicht mehr war, würde ich an Stelle des Fragestellers auf jeden fall gegen den Tatvorwurf mit einem Rechtsanwalt vorgehen.

freede  10.09.2013, 11:18
@TheGrow

Wenn da wirklich nicht mehr war, würde ich an Stelle des Fragestellers auf jeden fall gegen den Tatvorwurf mit einem Rechtsanwalt vorgehen.

Das steht ja jedem frei... dann muss man halt sehen wie (gut) die Polizisten die Anzeige begründen.

freede  11.09.2013, 14:21
@freede

Hier die wichtige Passage aus dem Urteil des OLG Hamm

Dass das Gericht nicht festgestellt hat, dass es den Beteiligten um eine „Siegerermittlung“ gegangen sei, steht der Feststellung eines Rennens im Sinne des § 29 Abs. 1 StVO nicht entgegen, da auch „Geschicklichkeits-, Zuverlässigkeits-, Leistungsprüfungs- und Orientierungsfahrten“, worum es sich nach den Feststellungen des Gerichts jedenfalls handelte, bereits dem Rennbegriff des § 29 Abs. 1 StVO unterfallen (zu vgl. König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 41. Auflg., § 29 StVO, Rn. 2).

Das nimmt dann auch auf andere Urteile Bezug und legt den Begriff "Rennen" recht weit aus... daher auch die Urteile "unseres" AG zu meinen Anzeigen aus der letzten Zeit.

TheGrow  11.09.2013, 17:20
@freede

Hallo freede,

in dem Urteil ging es aber nicht einen kurzen Sprint an der Ampel, der wie schon von mir angeführt keine 6 Sekunden gedauert haben dürfte, sondern wirklich darum, dass sich zwei Fahrer in welcher Art auch immer Gegeneinander gemessen haben.

freede  14.09.2013, 19:40
@TheGrow

Es ist aber eben nicht definiert, wie lange das "Rennen" dauern muss. Der "Renn-Charakter" muss gegeben sein.

In 6 sek. erreichst du mit einem 200 PS Auto schnell mal 90-100 km/h. Da würde ich u.U. schon ein illegales Straßenrennen schreiben. Soll dann das Gericht entscheiden. Bislang lag ich mit meiner Einschätzung immer richtig.

TheGrow  14.09.2013, 19:52
@freede

Ich denke dann würdest Du mir jeden Tag eine Strafanzeige verpassen, denn ich fahre immer und ohne Ausnahme zügig an. Wenn Du meinst, dass ich deshalb den ganzen Tag illegale Rennen fahre, naja bitte, dann schreib halt.

Dass ich zügig anfahre, hat nichts mit dem zu tun, dass ich meine, mich mit jemanden messen zu wollen. Ich fahre auch weder mit quietschenden Reifen los, noch lasse ich mich zu riskanten Fahrmanövern verleiten.

Ich fahre einfach nur, weil ich spaß am fahren habe. Ab 55 - spätestens 60 km/h ist bei mir der Tempomat an.

Aber gut, Du hast dazu Deine Meinung und ich habe dazu meine Meinung.

Aber die Welt wäre auch langweilig, wenn alle gleich denken würden.

Wünsche Dir noch einen schönen Abend.

Schöne Grüße aus Stade
TheGrow

freede  15.09.2013, 11:16
@TheGrow

Ich denke wir liegen mit unseren Meinungen nicht so weit auseinander wie du schreibst... zügiges Anfahren ist kein Rennen. Komm´ mal auf einen Freitag oder Samstag Abend nach Hannover zur Vahrenwalder Straße... dann zeige ich dir gegen was ich schreibe.

Etwas hoches denke ich da du das protokoll unterschrieben hast, hast du nun fast keine chance mehr zu sagen dass du kein rennen hattest :S

LG

schmalomat 
Fragesteller
 08.09.2013, 11:01

auch nicht mit anwalt? denn ich hab nen heiden respekt vor der polizei und ich wusste nicht dass man die unterschrift verweigern kann

simon8486I  08.09.2013, 12:15
@schmalomat

Du könntestes ja probieren es ist nicht 100% ausgeschlossen das es nicht geht! Lieber probieren im zweifel für den angeklagten!

LG :)

Hallo schmalomat

@TheGrow hat ja schon alles wichtige genannt was das Strafrecht betrifft.

nun ist es aber so, dass das Führerscheinrecht bei einem illegalen Straßenrennen immer eine MPU anordnet!!

das solltest du nur mal wissen, deswegen unbedingt einen Anwalt für Verkehrsrecht (kein Anwalt deiner Oma oder Scheidungsanwalt) einschalten!!