Strafanzeige korrigieren?

4 Antworten

Der Zeitpunkt spielt eine untergeordnete Rolle! Korrigieren kannst Du es vor Gericht, sofern es nötig ist.

Wenn er eine Straftat begangen hat, dann spielt das keine Rolle, ob das z.b. in den Osterferien war oder in den Sommerferien.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Geh zur Polizei bei der du die Anzeige gemacht hast. Die Staatsanwaltschaft muss in der Anklageschrift die Tat genau umgrenzen sonst könnte das Gericht (bei solchen kleinen Delikten zwar eher nicht) die Anklage als unzulässig abweisen und der Spaß geht für alle von vorne los.

Ja, das kannst und solltest Du korrigieren. Ob es mehr Sinn macht das bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft zu tun, kommt darauf an, ob das polizeiliche Ermittlungsverfahren noch läuft, oder ob der Vorgang bereits bei der Staatsanwaltschaft liegt, das Ermittlungsverfahren also schon abgeschlossen ist. Grundsätzlich möglich ist beides.

Du warst ja nicht dabei sondern hast erst später vom Ergebnis der Urkundenfälschung Kenntnis erlangt. Solltest Du jetzt den möglichen Tatzeitraum eingrenzen können, dann direkt Mitteilung an die Staatsanwaltschaft sofern Du ein Aktenzeichen hast, ansonsten bei der aufnehmenden Polizeistation.

Hauptsache, die Tat ist noch nicht verjährt.