Strafanzeige - Gerichtsverfahren - wer trägt Kosten?

9 Antworten

Nein, Du hast nur angezeigt.

Das Verfahren hat der Staatsanwalt auf den Weg gebracht. Die Kosten bei Freisprüchen tragt in der Regel der Staat.

Bei einem Freispruch trägt der Staat die Gerichtskosten und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.

in dieser - und nur in dieser - Konstellation ist das das Problem des Staatsanwalts.

Das kommt auf die Art den Klage an, normaler weise gild der Verlierer Zahlt. Aber da gibt es Ausnahmen.

normaler weise gild [sic] der Verlierer Zahlt

Bei Zivil-, aber nicht bei Strafprozessen.

@Grautvornix

Die Art der Anklage (bei einem Zivilprozess wird man nicht angeklagt) steht doch in der Frage.

Normal der Verlierer.

Bei einem Strafverfahren wäre das im Fall eines Freispruchs der Staat.

@PatrickLassan

Was hab ich denn geschrieben? Der Verlierer zahlt...

@Shane01

Im Strafprozess gibt es aber keine Verlierer. Es gibt nur Verurteilte oder nicht Verurteilte (freispruch). Die Staatsanwaltschaft verliert ja nicht in dem Sinne, sie kann nur keine Verurteilung erreichen aus Mangel an Beweisen oder weil sich der Angeklagte als Unschuldig erweist.

Und "normal der Verlierer" beantwortet ja nicht wirklich die Frage, ob der der die Anzeige erstattet, was zahlt oder nicht.