Strafantritt Termin paar Tage verschieben (Offenen Vollzug)

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Wenn Du die Strafe nicht zum Tag der Ladung antrittst, dann wird dies dem Jugendrichter zurück gemeldet. Dieser erlässt dann Haftbefehl, der geschrieben und an die Fahndung bei der Polizei geschickt werden muss. Dies dauert meist 1-2 Wochen. Und dann muß die Polizei auch Zeit haben, Dich einzufangen...

Es kann allerdings Auswirkungen auf die Entscheidung haben, ob Du vorzeitig entlassen wirst, wenn Du eingefangen werden mußtest und Dich nicht selbst gestellt hast.

Ein Vollzug ist keine Urlaubsreise, den kann man nicht so einfach verschieben. Ich nehme an, du hast hinreichend lange Bescheid gewusst, wann es soweit ist, um alle persönlichen Dinge vorher erledigen zu können. Wenn du nicht in die Puschen kommst, bist du selber schuld.

Hallo GHOST1991,

da du die Ladung zum Haftantritt ja bereits bekommen hast, wusstest du ja schon seit einer Woche im voraus diesen Termin. Da die meisten Ladungen zum Haftantritt mit einer Woche befristet sind.

Der weitere Weg sieht wie folgt aus. Bei der Staatsanwaltschaft läuft im Computersystem eine Frist, die länger als der 17.09 ist, aber wie lange genau nach Strafe und Urteil Variiert.

Wenn wir davon ausgehen, das es eine Geldstrafe ist, liegt diese bei dann ab morgen noch eine Woche.

Läuft diese Frist ab: - Meldung an deinen Rechtspfleger - Der erlässt Haftbefehl - Dann kommen die Blauen zu dir nach Hause und es macht Klick

Aber damit ja noch nicht genug.

Du wirst nicht in den Offenen Jugendvollzug gebracht, der auf deiner Ladung steht.

Sondern der Platz der da jetzt für dich Reserviert ist wird neu vergeben.

Bedeutet, du wirst in die nächst gelegene Haftanstalt gebracht.

Hier in Hamburg immer gern die Holstenglacis. U-Haft Anstallt - 23,5 Std. Zelle - 30 min. Hofgang.

Wenns eine Geldstrafe ist, ruf morgen früh bei der Staatsanwaltschaft an und sach bescheid, du möchtest das Bezahlen kannst das aber nicht auf einmal. Dann schmeißt du da morgen früh gleich den Ratenzahlungsantrag in den Briefkasten und allet wird gut. Dann müssen die diese Frist nämlich Verlängern, weil sie das erstmal Bearbeiten und Beantworten müssen.

Sollte es eine andere Haftstrafe sein, weise ich dich darauf hin, dass jede nicht Kooperation.

Bedeutet: 1. Zu später Antritt 2. Ausgangszeiten nicht eingehalten (Offener Vollzug) 3. usw.

Sich alles Negativ auf deine Haft auswirken. In länge, Art und Kooperationen derer Seits.

Beispiel: Antrag auf Besuch der Freundin.

Abgelehnt! Warum? Weil zu spät angetreten usw...

Hoffe alle deine Fragen sind damit Beantwortet.

Und damit Bedanke ich mich auch bei meinem Kumpel, der hier Staatsanwalt in Hamburg ist und mich bei dieser Fragestellung unterstützt hat.

Grüße aus Hamburg

Nein, das geht nicht! Du weißt doch nicht erst seit heute, dass du morgen dort erscheinen musst. Da hättest du vorher doch genügend Zeit gehabt, deine Sachen zu organisieren.

Je nach Bundesland kannst du da mit einem Gnadengesuch Erfolg haben. Dein Verteidiger wird dich sicher gern beraten.