Strafantrag wegen Beleidigung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Heyho,

Sofern es so ist, wie Du es u.A. in den Kommentaren anderer Beiträge hier schreibst, hast Du, meiner Ansicht nach, nichts zu befürchten. Es sei denn, bei den Ermittlungen verplapperst Du Dich, falls es überhaupt so weit kommen sollte. Beweise darf es garnicht geben, da der Anruf, laut Deiner eigenen Aussage, nicht aufgezeichnet werden durfte. Im Regelfall werden Ermittlungen, hinsichtlich solcher Delikte, aufgrund von mangelndem öffentlichen Interesse eingestellt.

Auch kommt es darauf an, wie Du Dich ausgedrückt hast: Jemanden seine Meinung zu prellern, ist ersteinmal keine strafbare Handlung. Jedoch muss man auf die eigene Ausdrucksweise achten.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Wenn du Gründe für deine Meinung vorbringen kannst, kann das durchaus als Werturteil im Sinne der freien Meinungsäußerung gewertet werden.

Siehe das entsprechende Gerichtsurteil im Fall Höcke, nachdem er als Faschist bezeichnet wurde.


Derfrager120 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 08:42

Ich gehe eindeutig mit 15 in dem knast

Pixelated  12.09.2024, 08:46
@Derfrager120

Nein, das auf keinen Fall.

Geldstrafe oder Sozialstunden. Aber Knast auf keinen Fall.

Derfrager120 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 09:10
@Pixelated

Aber als Jugendlicher wen überhaupt was passiert sotzailstunden