Sträucher vor dem Fenster
Hallo, ich lege regelmäßig unsere Bettdecken zum Lüften aus dem Fenster (bodentiefe Fenster mit einem Geländer davor) unserer Mietwohnung.
Vom Vermieter wächst nun ein Rosenstrauch an der Hauswand empor, der langsam immer mehr über die Höhe unseres Fußbodens wächst und somit mehr und mehr das Lüften der Decken einschränkt (sie verhaken sich dann in den Dornen). Eine Einschränkung der Mietsache durch verminderten Lichteinfall gibt es nicht.
Wie ist hier die Rechtssituation? Sicher werde ich mit ihm darüber sprechen, aber ich wüsste gern im Vorhinein, ob ich überhaupt einen Anspruch auf eine Veränderung hätte.
6 Antworten
Warum stellst Du keinen Stuhl vors offene Fenster , und legst das Bettzeug zum Lüften darüber ? Überdenke dies , denn es wird mit Sicherheit bei der Unterredung mit dem Vermieter , Gegenstand der Diskussion werden !
Sachen aus dem Fenster zu hängen, ghört nicht zur ordnungsgemäßen Nutzung der Mietsache ... möglicherweise ist es sogar per Hausordnung untersagt ...
Bettdecken kann man auch lüftn, wenn man sie "in der Wohnung" z.B. über einem Wäscheständer hängt und dazu das Fenster öffnet ...
Da du die Wohnung mietest und dafür bezahlst hast du Anspruch auf die kürzung der Rosen.Wenn nicht das ,dann auf eine Minderung der Miete.Dennoch würde ich erstmal mit ihm darüber reden.Undzwar sanft
lässt du hier deiner fantasie freien lauf, tucker oder kannst du das, was du da von dir gibst, auch i-wie belegen?
du hast keinen anspruch, dass der VM die rosen kürzt, damit du deine bettdecken lüften kannst.
Dagegen kannst du nichts machen.