Stornogebühren bei Abflussreiniger rechtens?

2 Antworten

im konkreten Fall handelt es sich um einen Werkvertrag. Dafür fällt erst eine Zahlung an, wenn der Auftrag erledigt wurde.

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Da waren Leute vom einem zweifelhaften Schlüsseldienst bei mir. Da die vor Ort waren, ich aber wegen deren Unfähigkeit den Auftrag beendet habe, habe ich deren Rechnung abgelehnt und lediglich einen angemessenen Betrag für Fahrtkosten zugestanden.

Also mit Hinweis auf Werkvertrag ablehnen, für den Fall eines gerichtl. Mahnverfahrens Widerspruch ankündigen, falls du sehr knapp abgesagt hast, kannst Du überlegen, ob Du einen kleineren Betrag zahlen willst, falls die schon los gefahren sein können.

Da würde ich mich streiten. Denn wenn der "Klemptner" noch nicht unterwegs zu Dir war und Du ansonsten auch keine Unterschrift geleistet hast würde ich zur Not den Rechtsweg einschreiten.

Ähnliches hatten wir mal mit einem Taxiunternehmen, nach unserem "schriftlichen energischen" Auftreten haben wir nichts mehr davon gehört.