Stinkende Sachen in der deutschen Bahn essen. Konsequenzen?

8 Antworten

Auszug aus den "Beförderungsbedingungen für Personen durch die
Unternehmen der Deutsche Bahn AG":

6. Verhaltenspflichten des Reisenden

6.1 Allgemeine Verhaltenspflichten

[...] Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung
ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/gesamt_2017/mdb_259936_befoerderungsbedingungen_der_db_ag_ab_13_11_2017.pdf

Falls Kosten für die Reinigung des Abteils entstehen, müsst ihr damit rechnen, auch die übernehmen zu müssen.

Wenn ihr die Dose öffnet, bin ich mir recht sicher das ihr nicht dazu kommen werdet, den Inhalt genüsslich zu futtern. Es wird mit Sicherheit einen Aufstand im Zug geben, und der Mitarbeiter der Bahn wird euch entweder auffordern es zu lassen und zu entfernen, oder ihr werdet entfernt. 

Man sollte schon etwas aufeinander Rücksicht nehmen. 

Aus den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn AG:

Jeder Reisende hat sich so zu verhalten, dass andere Reisende nicht über Gebühr gestört oder belästigt werden. Reisende, die sich entgegen den vorstehenden Regelungen verhalten, die Weisungen der Mitarbeiter missachten oder in sonstiger Weise eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, können von der Beförderung bzw. Weiterbeförderung ohne Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises und des Gepäckpreises ausgeschlossen werden.

PS: Zusätzlich sind natürlich auch noch Schadenersatzforderungen der Bahn (z.B. für den Ausfall des Zuges und die erforderliche Reinigung des Wagens oder sogar den nötigen Austausch der Innenausstattung) sowie der vom Ausfall betroffenen Fahrgäste möglich.

Ihr könntet einerseits zivilrechtlich für den Zugausfall verantwortlich gemacht werden und damit für alle Kosten aufkommen müssen,  evtl  gilt das auch als Körperverletzung und wird strafrechtlich verfolgt.