Steuerrückzahlung nach Ankunft der Frau vom Ausland.

1 Antwort

Zusammenveranlagung ist erst möglich, wenn deine Frau in Dtld. unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das ist sie, wenn sie hier ihren Wohnsitz hat. Erst ab dem Zeitpunkt, wo sie hier hergezogen ist, ist eine Zusammenveranlagung und damit der Wechsel in Steuerklasse 3 möglich.