Steuerrückzahlung bei 4/4 auf 3/5?

8 Antworten

Hallo, herzlichen Glückwunsch. Nach der Heirat wird man automatisch in 4/4 eingstuft, wenn man nicht selbst etwas macht. Pro Steuerjahr, kann man einmal die Klasse wechseln. Es kommt darauf an, was ihr verdient. Wenn einer deutlich mehr verdient als der andere, dann lohnt sich der Wechsel in 3/5. Aber du musst eine Erklärung abgeben, wenn du keine Erklärung am Ende des Jahres abgibst, dann bekommst du auch kein Geld zurück. Musst mal im Internet z.B. "Gehaltsrechnerr" eingeben, da kann man mit Steuerklassen ermitteln, wie das Gehalt aussieht. Grüße Simon

Auch bei dir der kleine Hinweis. Seit Jahren gibt es schon das Faktorverfahren. Es stimmt zwar alles was du schreibst, aber du hast den wichtigsten Punkt unterschlagen. Weil die Problematik 4/4 oder 3/5 bzw. wie groß ist der Unterschied der einzelnen Verdienste, ja gerade mit dem Faktorverfahren beseitigt wurden.

> meine Frau verdient nix und macht ne Ausbildung.

Dann solltest Du umgehend zu einem Fachmann (Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein) gehen und Dich steuerlich beraten lassen, am besten ihn Deine erste Einkomensteuererklärung anfertigen lassen. Kostet meist weniger, als Du ohne Hilfe dem Finanzamt schenken würdest.

Zum einen solltest Du für 2014 (und nächstes Jahr dann für 2015 usw.) eine Einkomensteuererklärung abgeben, damit Du die zu viel abgezogene Lohnsteuer zurückbekommst. Durch die Ausbildung Deiner Frau entstehen in der Regel weitere steuerwirksame Kosten, die ebenfalls zu einer Rückzahlung führen - aber natürlich nur dann, wenn man sie in der Einkomensteuererklärung geltend macht.

Zum anderen solltest Du Dich wegen der Wahl der Steuerklassen beraten lassen. Denn die "beste" Wahl ist nicht absolut - es gibt auch Leute, die lieber übers Jahr mehr Lohnsteuer zahlen, damit sie sich nach der Steuererklärung über eine höhere Rückzahlung freuen können.

Sobald Deine Frau Gehalt oder Ausbildungsvergütung bezieht, kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Für die Höhe der letztlich zu zahlenden Einkommensteuer (also Lohnsteuerabzug plus Nachzahlung bzw. minus Rückzahlung) spielt die Steuerklasse keine Rolle. Wohl aber für die Höhe vieler Lohnersatzleistungen. Wer voraussichtlich arbeitslos oder schwanger wird, bekommt mehr, wenn er/sie rechtzeitig (!) vorher (!) in die Klasse 3 wechselte.

Die Steuerklasse hat wie von jottlieb schon ausgeführt nur etwas mit den Vorauszahlungen der Einkommenssteuer über das Jahr zutun. Für das Jahr 2014 habt ihr natürlich nicht einfach Pech gehabt. Ihr könnt eine Steuererklärung abgeben und bekommt zuviel gezahlte Steuer zurück. Ein Steuerprogramm wie z.B. die kostenlose Elster Software errechnet euch wieviel Steuer ihr zurückbekommen würdet sowie welche Art der Veranlagung für euch die günstige wäre.

Die Kombination aus 3/5 bietet sich wie bereits erklärt an, wenn die Partner stark unterschiedlich verdienen oder in absehbarer Zeit Leistungen wie Elterngeld bezogen werden sollen, die anhand der Steuerklasse vor Bezug berechnet werden. Dann macht es auch Sinn, dass der Partner, der mehr verdient die 5 - und damit mehr Steuerabzug - in Kauf nimmt, damit der Partner, der Elterngeld bezieht, danach mehr Elterngeld erhält. Dadurch zahlt man dann während des Jahres mehr Steuer erhält zuviel gezahlte Steuer am Ende des Jahres durch die Steuererklärung zurück.

Einen Steuerklassenwechsel kannst du bis November des Jahres beantragen und er wirkt sich dann auf die Auszahlung im letzten Monat aus. Ihr könnt also jetzt die für euch günstige Kombination wählen und zahlt das ganze Jahr über dann weniger Steuern. Wenn die Einkommen ungünstig liegen, kann es bei Wahl von 3/5 übrigens auch zu einer Nachzahlung am Ende des Jahres kommen.

Auch bei dir informiere dich mal über das Faktorverfahren. Alles richtig was du schreibst, aber du hast wirklich den relevanten Teil vergessen.

@Hefti15

Das hat aber weder was mit der Frage zu tun, noch dürfte es Dir gelingen, jemandem mit den Vorkenntnissen des Fragestellers zu erklären, wie er den für ihn günstigsten Faktor ermittelt.

keine ahnung, wie bei euch die gehaltsverhältnisse sind...also ob 4/4 sinn macht oder 3/5. bei einer zusammenveranlagung kommt es ohnehin am ende des jahres auf dasselbe hinaus; nur während des jahres sind die abzüge unterschiedlich (bei 4/4 tendenziell höher) und am ende des jahres gibt es entweder was zurück oder muss nachgezahlt werden.

3/5 wird i.d.r. genommen, wenn einer erheblich weniger verdient als der andere (der hat dann 5). bei 3/5 muss auch eine einkommenssteuererklärung abgegeben werden!

zu deiner eigentlichen frage: die kann so nicht beantwortet werden, da keiner eure verhältnisse kennt! ansonsten: tipp von @erstdenkenbitte! ist wirklich nicht schwer...

Ich würde ja alles unterschreiben, aber informiere dich mal über das Faktorverfahren. Deine Aussage ist richtig, aber aufgrund des Verfahrens ein wenig überholt.

Mit deiner Hochzeit ändert das Finanzamt deine Klasse natürlich automatisch in 4, weil 1 für dich nicht in Frage kommt.

Solltet ihr euch bei eurer Steuererklärung gemeinsam veranlagen, dann wird die Differenz zurückgezahlt. Natürlich wird deine Frau dann für das Jahr auch mehr Steuern zahlen müssen, weil sie ja dann in Klasse 5 rutscht, das wird dann noch abgezogen.

Wenn du keine Erklärung abgibst, bekommst du auch nichts.

Und rückwirkend werden Steuerklassen nicht geändert, du kannst das höchstens für die Zukunft machen.