Steuerpflicht bei Verkauf von Privater Sammlung?
Der Vater meiner Freundin möchte seine Rente aufbesser und hat ein Angebot für seine Münzsammlung bekommen. Muß der den Verkaufspreis dafür versteuern oder darf man solch private Dinge steuerfrei verkaufen?
5 Antworten
Der Verkauf der Sammlung ist nichts weiter als eine Umschichtung privaten Vermögens, hier sogar Geld gegen Geld :-)
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Die ist nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Ankauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt; dies ist bei jeder einzelnen Münze zu prüfen. Also wenn die Sammlung aus zwei Münzen, A und B, und A wurde vor zwei Jahren angeschafft und B vor zwei Monaten, so unterliegt lediglich die Differenz auf Ankaufs- und Verkaufspreis (abzüglich Verkaufskosten) der Einkommensteuer, wenn diese Differenz größer ist als 600 Euro.
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Auch umsatzsteuerlich passiert hier nichts, das wurde bereits vor vielen Jahren durchgeklagt und ist allgemein anerkannt, dass ein privater Sammler, der seine Sammlung veräußert, hierdurch keine Unternehmereigenschaft bildet.
Zu beachten wäre noch, ob die Sammlung insgesamt in einem Block, oder vielleicht auf diversen Messen an verschiedene Abnehmer verkauft wird.
Im letzeren Fall könnte nämlich Gewerbsmäßigkeit vermutet werden und dann wäre der Fall ggfls. anders zu betrachten/lösen.
Ich bin kein Steuerberater - also zur Sicherheit einen solchigen fragen, aber ich denke:
wir reden ja nicht über eine Sammlung Teddies im Wert von 50,-- EUR, sondern über eine Münzsammlung, die sicherlich ein Vermögen darstellt
Ich könnte mir vorstellen, dass der Erlös am Jahresende dem Finanzamt anzuzeigen ist
"also zur Sicherheit einen solchigen fragen"
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erledigt und beantwortet.
wenn er es nicht gewerbsmäßig macht, muss er den Gewinn auch nicht versteuern.
Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz. Hier wäre § 23 EStG die richtige Adresse.
Er betreibt ja kein Gewerbe. Der Verkauf privater Sachen ist ja lediglich eine Vermögensumwandlung. Sachwert > Barwert.
Man muss kein Gewerbe betreiben, um Einkommensteuer zu bezahlen.
Dann schichten Sie doch mal Immobilienvermögen in Kapitalvermögen um, dann lernen auch Sie, dass DIES allein kein Entscheidungskriterium für Steuerpflicht oder Freiheit ist. ...Schuster bleib bei Deinen Leisten...