Steuernachzahlung während der Insolvenz

2 Antworten

Es kommt darauf an, für welchen Zeitraum die Steuer fällig wird und für welches Einkommen.

  • Wenn es sich um einen Zeitraum vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens handelt, ist es eine Insolvenzforderung, die das Finanzamt zur Tabelle anmelden kann. Du musst dann keine Zahlungen leisten.

  • Handelt es sich um eine Steuerforderung für Einkommen, welches nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens angefallen ist, muss man differenzieren:

    • sofern die Steuer für Einkommen anfällt, dass durch den Insolvenzverwalter erzielt wurde, muss dieser auch für die Bezahlung der Steuer Sorge tragen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn wir Insolvenzverwalter mit der Insolvenzmasse noch Geschäfte tätigt und daraus Erlöse erzielt.

    • Sofern du selbst beispielsweise einer (freigegebenen) selbständigen Beschäftigung nachgehst und daraus nach Insolvenzeröffnung Steuer anfällt (auch wenn der Insolvenzverwalter die Steuererklärung machen sollte), bist du natürlich zur Zahlung der Steuer verpflichtet.

ich denke das regelt der verwalter direkt für dich ,denn du kannst doch eh nichts zahlen und guthaben wird wahrscheilich direkt verrechnet ,aber du kannst doch über jede handlung auskunft verlangen ,schreibt er dir nicht was und wie er gehandelt hat ,in deinem sinne ? er sollte dir schon bericht erstatten ,ich wollte es so und vielleicht ist es ja so ,wer weiß. viel glück.