Steuern Vorrauszahlung

4 Antworten

Da ist ein Fehler dem Finanzamt unterlaufen. Gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Entweder zieht das Finanzamt den Bescheid zurück, oder es gibt eine Erklärung ab, warum diese Zahlungen zu leisten sind.

Für die Ermittlung der Vorauszahlungen muss es vom Finanzamt eine Begründung mit Berechnung geben. Dass passiert meistens im Einkommensteuerbescheid. Schau noch einmal nach. Im Einkommensteuerbescheid wird zunächst die Ermittlung der Einkommensteuer 2010 dargestellt, und danach kann ein Abschnitt"Ermittlung der Vorauszahlungen" kommen. Dieser Teil kann on der Ermittlung der Einkommensteuer abweichen, weil die Vorsorgeaufwendungen, also Versicherungsbeiträge usw, im Voraus nicht in voller Höhe berücksichtigt werden.

Hast du nebenher eine selbstständige Tätigkeit? Dann ist das normal.

Sonst frag beim Finanzamt nach.

Es heisst Vorauszahlung. Mit einem "r".

Sorry :-). Nein hab ich nicht. Haben jetzt Steuerklasse 3 und 5. Ich die bessere da ich mehr verdiene, Strecke zur Arbeit 12 KM. Frau die schlechtere da nur Teilzeit, Strecke zur Arbeit etwa 1,5 KM.

Stimmt so nicht. Steuervorauszahlungen werden erst dann verlangt, wenn ein gewisses Umsatzplus zu erwarten ist. Wenn einer z. B. im Jahr einen Umsatz von 10 000 Euro macht, wird er keine Steuervorauszahlungen leisten müssen. Macht er jedoch 50 000 Euro, so fallen Steuervorauszahlungen an. Die genannten Zahlen sind nur Beispiele und keine verbindlichen Zahlen. Ist der Umsatz wie im Beispiel erwähnt bei 50 000 Euro, so werden Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer, Kirchensteuer, Gewerbesteuer fällig.

@Ontario

Hallo Ontario,hast Du nicht gelesen, dass der Fragesteller keine Einkünfte außer der Nichtselbständigen Arbeit hat? Außerdem verwechselst Du offenbar Umsatz und Gewinn. Vorauszahlungen werden nie nach dem Umsatz festgesetzt. Entscheidend ist immer der Gewinn. Und auch bei einem Gewinn von 5.000 Euro werden Vorauszahlungen festgesetzt, weil das schon zu Nachzahlungen führt.

Da ist was schief gelaufen. Schreib die Fakten zurück und beantrage die Rücknahme des Vorauszahlungsbescheids.