Steuerliche Behandlung von Gutachter-Tätigkeit (nebenberuflich)?

2 Antworten

Ja das stimmt. Aber da ich Vermessungsingenieur von Beruf bin werde ich als Freiberuflich eingestuft (Katalogberuf).

Falls die Immobilienbegutachtung ein gewerbliche Tätigleit ist, kannst Du beide Tätigkeiten trennen; sonst wird alles zum Gewerbe und führt dadurch zu erhöhten IHK-Beiträgen und ggf. zu Gewerbesteuer.

Für diese Art der Tätigkeit ist nicht zwingend eine akademische Ausbildung erforderlich. (Ich kann das guten Gewissens behaupten, weil ich dieselbe Qualifikation bereits habe.) Einkommensteuerlich werden die Einkünfte daraus deshalb als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt.

Beachten musst du dabei eine ganze Menge; vor allem natürlich die einkommensteuerlichen Vorschriften.

Ja das stimmt. Aber da ich Vermessungsingenieur von Beruf bin werde ich als Freiberuflich eingestuft (Katalogberuf). Die Tätigkeit würde auch nur im Rahmen entsprechener Projekte anfallen.

@fuzzi001

Wie Du eingestuft wirst entscheidet das Finanzamt, und die Einstufung richtet sich nicht nach Deinem Hauptberuf, sondern nach der Tätigkeit und Sachverständiger für Immobilienbewertung klingt für mich nach Gewerbebetrieb, da es sich mir nicht erschließt, was das mit der typischen Tätigkeit eines Ingenieurs zu tun hat.