SteuerID für Minijob nötig?

7 Antworten

Der ArbG kann wählen:

- mit Steuermerkmalen (dann Steuer-ID notwendig)

oder

- mit Pauschsteuer 2% (die trägt der ArbG, kann diese aber auch auf den ArbN abwälzen) - keine Steuer-ID notwendig.

Sofern Du keine Hauptbeschäftigung oder eine weitere Beschäftigung auf Steuermerkmalen ausübst und auch keine sonstigen Einkünfte hast, die zur Besteuerung führen würden, kannst Du auch mit Steuermerkmalen arbeiten - ein Steuerabzug findet dann nicht statt.

Sofern eine weitere Beschäftigung vorliegt, erhält einer der Jobs die Steuerklasse VI; dann wird auch der Minijob versteuert und muß in der Einkommensteuererklärung mit angegeben werden (bei Steuerklasse VI = Abgabepflicht einer Steuererklärung).

"Sofern Du keine Hauptbeschäftigung oder eine weitere Beschäftigung..."

Korrektur:

"Sofern Du keine Hauptbeschäftigung oder KEINE weitere Beschäftigung"

Minijobs sollten pauschal besteuert werden, also nein.

nein brauchst du nicht. du brauchst nur deine SV-nummer, mit der dich dein arbeitgeber bei der minijobzentrale anmeldet, die steuern werden pauschal erhoben und werden auch nicht personalisiert.

falls du daneben reguläre einkünfte hast, für die du eine steuererklärung abeben musst, musst du den minijob in der steuererklärung nicht erwähnen.

Solange du unter 450 € im Monat verdienst, brauchst du keine SteuerID.Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer in Höhe vo 2 %, die er aber auf dich abwälzen kann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Jeder kriegt ne SteuerID und jeder braucht sie. Deinen Namen könnte Jemand anders auch tragen und die Verwechslungsgefahr ist zu hoch, daher solltest du überall immer eine SteuerID bereithalten bzw. beim Arbeitgeber abgeben. Er muss dich schließlich melden, weil auch wenn du keine Steuern zahlst, er aber schon.