Steuererklätung - Ehegattensplitting rückwirkend?

1 Antwort

Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten, die nicht dauernd getrennt gelebt habe, wird bei einer Zusammenveranlagung der Splittingtarif angewandt, unabhängig davon, wann im Kalenderjahr die Eheschließung erfolgte.

Kurz gesagt: Die Abgabe einer Einkommensteuererkärung sollte sich lohnen.

Wir verdienen beide jetzt das gleiche. Daher wollten wir beide die Steuerklasse 4 wählen, aber wegen dem Splitting rückwirkend vielleicht 3/5. Daher ergab sich die Frage.

@EhrenfeldGl

Steuerklassen kann man nicht rückwirkend ändern.

@EhrenfeldGl

Wenn Ihr beide in etwa das gleiche verdient, bleibt vom Splittingvorteil nicht viel oder gar nichts übrig - desto weiter die Einkünfte auseinanderliegen, desto höher ist der Splittingvorteil.

Ideal: einer hat keine steuerlichen Einkünfte.

Hier, zur Orientierung, Rechner für die Wahl der Steuerklassen:

https://www.steuerklassen.com/steuerklassenrechner/