Steuererklärung 2024 alte Werbungskosten?
Hallo,
folgende Frage:
Ich gebe jährlich meine Steuererklärung ab, habe aber leider einige Sachen vergessen in Bezug auf die Werbungskosten.
Frage: Kann ich Kosten, die mir 2023 bzw. 2022 entstanden sind, im Jahr 2024 absetzen?
Bin eine Privatperson.
3 Antworten
Nein. Die müssen im richtigen jahr angegeben werden. Privat gilt grundsätzlich das zufluss/Abfluss Prinzip. Die Beträge müssen also in dem Jahr angegeben werden in dem sie gezahlt wurden.
Denkbar wäre eventuell das du eine Änderung der Jahre für 2022/2023 beantragst. Da müsste man schauen ob eine ändeungsnorm der AO greift. Bei "vergessen" aber eher nicht. Dann ist das pech
Nope
Es gilt §11 EStG, das Zufluss bzw Abflussprinzip.
Sofern also keine AfA möglich ist und in den Vorjahren keine Ändetungsvorschrift greift, sinf die Aufwendungen leider "verloren"
Nein, die Kosten der früheren Jahre gelten nur für die Steuererklärung der damaligen Jahre.
Anders sieht es nur aus bei Spenden, die können auch im Folgejahr noch abgesetzt werden. Allerdings weiß ich nicht, opb diese Erlaubnis generell gilt, oder nur dann, wenn man den zulässigen Spendenbetrag im Jahr bereits voll ausgenützt hatte.
Auch Spenden sind grundsätzlich im Jahr des Abflusses zu berücksichtigen.
Wenn in dem Jahr aber bereits der Höchstbetrag errichtet wurde, werden Spenden die darüber hinaus aus gezahlt wurden aufd Folge Jahr vorgetragen. Aber dafür müssen die im Jahr der Zahlung angegeben werden. Der Spenden Vortrag wird dann gesondert vom Finanzamt festgestellt.
Ähnlich verhält es sich mit Werbungskosten wenn ein Verlust entsteht der nicht direkt im gleichen Jahr mit positiven Einkünften verrechnet werden kann