Steuererklärung?

3 Antworten

Herzliches Beileid noch.

Hat letztes Jahr keine lohnsteuer zahlen müssen( das ist so wenn der Ehepartner verstirbt im ersten Jahr)

Nein, das ist nicht so. Im Jahr nach dem Tod kann aber weiterhin die Einkommensteuer nach der Splittingtabelle berechnet werden und dazu passend die Lohnsteuerklasse 3 gewählt werden. Das heißt aber nicht "keine Lohnsteuer", sondern nur weniger Lohnsteuer - ab 2.500 Euro (brutto) im Monat beginnt auch hier die Lohnsteuer.

Hinweis: Die Beträge, die ich hier nenne, sind grobe Richtwerte.

Wenn Deine Mutter unter 2500 Euro im Monat lag, wurde zu Recht keine Lohnsteuer einbehalten. Die Nachforderung von 3200 Euro wäre beispielsweise dann gerechtfertigt, wenn Deine Mutter so um die 800 Euro/Monat anderweitiges Einkommen hatte, von dem noch keine Lohn- oder Abgeltungssteuer einbehalten wurde.

Da allem Anschein nach weder Du noch Deine Mutter viel Ahnung von der Steuer habt, wäre es eine gute Idee, Euch beraten zu lassen. Wenn Deine Mutter in der Gewerkschaft ist (gerade als Geringverdiener sollte man das sein!): Die meisten bieten Hilfe in Steuersachen an.


petrapetra64  02.05.2025, 22:52

Sie bekommt wohl zum Einkommen noch Witwenrente. Dadurch kommt es zur Nachzahlung, denke ich mal.

Sie hat jetzt bei der Lohnsteuerbeihilfe einen Termin gemacht.

Sie hatte ein Einkommen im Jahr von 1700 netto plus 750 Witwenrente und war ein Steuerklasse 3 in der Zeit.


TomRichter  03.05.2025, 15:23
Sie hatte ein Einkommen im Jahr von 1700

wohl eher im Monat. Das war wohl niedrig genug, um bei Klasse 3 keine Lohnsteuer zu zahlen.

netto

Ist bei Steuerfragen wenig hilfreich, da nützt die Angabe des Bruttogehalts mehr.

plus 750 Witwenrente

Somit ist jetzt klar, wie die Nachzahlung zustande kommt - die Rente ist zum größeren Teil steuerpflichtig, aber es wurde keine Lohnsteuer einbehalten.

Nakinakschnsk 
Beitragsersteller
 03.05.2025, 15:43
@TomRichter

Ach dankesehr... Ja entschuldigung ich meinte im Monat. Brutto hat sie 2350 gehabt im Monat. Also liegt es an der Witwenrente.

Von Experte Mungukun bestätigt

Deine Mutter wurde das letzte Jahr ganzjährig mit Steuerklasse 3 berücksichtigt. Dadurch hat sie so gut wie keine Lohnsteuer gezahlt. Neben dem Arbeitslohn, wo die Steuerklasse relevant ist, hat sie aber auch garantiert eine Witwenrente bezogen. Diese muss auf dem Arbeitslohn hinzu addiert werden, um die Steuerlast zu ermitteln.

Daher die Nachzahlung. Ob noch andere Faktoren wie Lohnersatzleistungen hinzukommen kann man, ohne den Bescheid zu kennen, nicht sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt