Steigt der Kindesunterhalt an wenn man einen Kredit aufnimmt?
Hallo, mein Freund zahlt an seinen Sohn Unterhalt. Jetzt erwarten wir ein eigenes Kind und wollen uns ein Haus kaufen. Hierfür müssen wir einen Kredit aufnehmen. Seine Ex-Freundin meinte jetzt, das sie dann mehr Unterhalt einfordern kann weil er sich eine Kapitalanlage zulegt. Ist das rechtens? Müssen wir darauf verzichten weil Sie der Meinung ist, das Ihr das dann zusteht? Er verdient nicht mehr und hat das Geld ja auch nicht einfach so zum ausgeben. Steigt der Unterhalt für den Sohn wirklich an? Danke für eure Antworten
5 Antworten
Nein, der Unterhalt hat damit gar nichts zu tun. Denn der wird aus dem Einkommen bestimmt. Und da liegt wiederum die Duesseldoerfer Tabelle zugrunde. Er hat mit einem weiteren eigenen Kind ja jetzt sogar mehr Unterhaltsverpflichtungen als vorher.
Und ein selbst genutztes Haus ist in erster Linie insbesondere am Anfang nicht mal eine Kapitalanlage, weil man statt der Miete nun den Kredit zurueck zahlt, man daher gerade am Anfang meist sogar noch mehr Kosten als in Miete.
Waere was anderes, wenn er nicht mal den Mindestunterhalt zahlen koennte, aber grosse Werte irgendwo besitzt (Aktien, Haeuser), da koennte man evtl. einen Verkauf dieser Werte fordern.
Ein Kredit ist kein Einkommen und deshalb auch völlig irrelevant für die Höhe der Unterhaltsberechnung !
Verdient er nicht mehr,muss er auch nicht mehr Unterhalt zahlen,ganz einfach.
Die EX - gönnt euch wahrscheinlich euer GLÜCK nicht und will euch damit Steine in den Weg legen,aber da fällt sie auf die Nase !
Der Kredit an sich ändert nicht das "unterhaltsrelevante Einkommen" des Mannes.
Bei dem, was die Kindsmutter anspricht, könnte es sich um den "wohnwerten Vorteil" handeln, den ein Unterhaltspflichtiger hätte, wenn er in einer eigenen Immobilie lebt und somit keine Miete zahlen müsste ("Wohnpauschale").... Da die zukünftigen Tilgungen für den Kredit allerdings ungefähr einer Miete entsprechen dürften, wird das unterhaltsrelevante Einkommen dadurch vermutlich nicht beeinträchtigt....
wenn er weniger als den vollen Regelsatz zahlt, kann das passieren...denn,
Grundsätzlich darf der Unterhaltsverpflichtete kein Vermögen bilden, wenn dies zu Lasten des Unterhaltsberechtigten führt , dies würde dann bedeuten,es kann dazu führen .. er muß das (auch verschuldete Haus) verkaufen
Nein :)